Welt-Meningitis-Tag 2024: Babys und Kleinkinder jetzt bestmöglich vor Erkrankung schützen
Meist weisen Meningokokken-Erkrankungen zu Beginn nur unspezifische und grippeähnliche Symptome auf, daher sind sie im frühen Stadium schwierig zu erkennen. So ging es auch Karen, als ihre 15 Monate alte Tochter in der Nacht leichtes Fieber hatte, das trotz des Fiebersaftes nicht runterging. Als sich die Kleine am nächsten Morgen erbrach, fuhr die Mutter zur Apotheke, um weitere Medikamente zu besorgen, Leandra blieb in der Zwischenzeit daheim bei ihrem Papa. Dann kam der Anruf: Leandra hatte einen Fieberkrampf bekommen und war bewusstlos geworden. Nun zählte jede Minute. Per Rettungshubschrauber wurde Leandra auf schnellstem Weg in eine Klinik gebracht. Die Zeit im Schockraum, zwei Tage Intensivstation und eine weitere Woche im Krankenhaus konnte Karen als Mutter kaum ertragen. Für Familien kann sich bei einer Meningokokken-Erkrankung die Welt innerhalb weniger Stunden komplett auf den Kopf stellen. Leandra hatte Glück, „dass die Antibiotika so schnell anschlugen und es ihr zunehmend besserging.“, erinnert sich Karen. In Deutschland versterben ca. 10 Prozent aller Patient*innen trotz intensivmedizinischer Versorgung. Infolge einer Hirnhautentzündung können Komplikationen und Spätfolgen wie Entwicklungsstörungen, Krampfleiden, Erblindung und Hörverlust auftreten. (4) Impfungen können bestmöglich vor einer Erkrankung schützen.
Eltern können ihre Kleinsten bereits früh bestmöglich schützen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in diesem Jahr ihre Impfempfehlung für Babys und Kleinkinder erweitert und empfiehlt neben der Standardimpfung gegen Meningokokken C nun standardmäßig auch die Impfung gegen Meningokokken B, (5) die in Deutschland häufigste Erregergruppe. (6) Beide Impfungen sollten so früh wie möglich durchgeführt und noch nicht erfolgte Impfungen schnellstmöglich nachgeholt werden. Die Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen. (5) Für einen umfassenderen Schutz ist die Meningokokken-ACWY-Impfung zusätzlich möglich, die vor allem bei Reisen empfohlen wird, aber nicht Teil des Standardimpfprogramms ist. (1)
Krankenkassen übernehmen Kosten
Die Kosten für die Impfung gegen Meningokokken B werden seit Ende Mai als Pflichtleistung von allen Krankenkassen übernommen. Aufgrund des weiterhin ausstehenden Abschlusses regionaler Impfhonorarvereinbarungen erstatten Krankenkassen die Kosten der Impfung momentan rückwirkend auf Antrag der Eltern. Alle Krankenkassen sind bereits jetzt zur Kostenübernahme verpflichtet. Eltern sollten sich beim örtlichen kinderärztlichen Praxisteam erkundigen, wie die Erstattung dort aktuell geregelt ist.
Eltern sollten ihre Kinderärztin bzw. ihren -arzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen.
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Referenzen
(1) RKI: „Ratgeber Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/2CDBI8G. August 2024.
(2) Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2qJBw5i. August 2024.
(3) Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. August 2024.
(4) Deutsches Grünes Kreuz: „Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2Cyj2Y6. August 2024.
(5) RKI: „Epidemiologisches Bulletin 03/2024“. Verfügbar unter: https://bit.ly/3O6N2PX. August 2024.
(6) RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de. Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2022. Fallzahlen gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe. August 2024.
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Datum: 02.10.2024 - 15:32 Uhr
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Freigabedatum: 02.10.2024
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