Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung
ID: 2130067

(ots) - Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten - sogenannte Mehrkosten - bestehen, obwohl ab diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können.
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine Versorgung entscheiden können.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: "Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern."
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Mit der gemeinsam erarbeiteten Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden, während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden, ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten."
Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien verwendet.
Zum Hintergrund:
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
Pressekontakt:
GKV-Spitzenverband
Florian Lanz; Telefon: 030 206 288 4201
presse@gkv-spitzenverband.de
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Vanessa Hönighaus; Telefon: 030 280 179 27
presse@kzbv.de
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.10.2024 - 09:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2130067
Anzahl Zeichen: 5534
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Unternehmensberatung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 284 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert scharf, dass die Politik bei der jetzt beschlossenen GKV-Reform einen zwingend notwendigen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Versorgungsbereiche ignoriert und somit nicht die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung und
Versorgungspolitischer Meilenstein darf nicht kaputtgespart werden / KZBV zum fünfjährigen Bestehen der Parodontitis-Richtlinie ...
Heute vor genau fünf Jahren ist die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft getreten. Mit der im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie, die auf den aktuellen wissenschaftlichen Erke
GKV-Reform darf zahnärztliche Versorgung nicht gefährden / KZBV-Vertreterversammlung: gesetzliche Nachbesserungen dringend notwendig ...
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stimmt grundsätzlich mit dem Ziel der Bundesregierung überein, weitere Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern. Dies darf aber nicht mit ziellosen Sparmaßnahmen erkauft werden, welch
Weitere Mitteilungen von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Trendwende bei der Entwicklung von Löhnen und Gehältern ...
- Laut Lurse Studie fielen Gehaltserhöhungsbudgets 2024 deutlich niedriger aus als im Vorjahr - Auch für 2025 ist mit einem schwächeren Anstieg zu rechnen Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre - Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und die daraus folgende Inflation - in Verbindung mit dem Fachkr
Steueroptimierung für Unternehmen: Experte verrät, wie deutsche Unternehmen jedes Jahr Geld verschenken ...
Mitten im komplexen Labyrinth der Unternehmensbesteuerung verbergen sich oft versteckte Chancen, Steuern zu sparen, die von vielen deutschen Unternehmen übersehen werden. Während Firmen unermüdlich daran arbeiten, ihre Geschäfte zu verbessern und Gewinne zu steigern, fließt unbemerkt Geld in di
René Springer: Regierung fördert illegale Einwanderung und Lohndumping ...
Die Ampel will die Einstellung von illegalen Migranten erleichtern und diese subventionieren. Überdies soll die Zuwanderung in die Leiharbeit ermöglicht werden. Dies sieht ein Antrag der Regierungskoalition in Umsetzung der sogenannten Wachstumsinitiative vor. Diese Aspekte sind in der medial entf
Turnaround im Onlinehandel setzt sich fort ...
Das Endkundengeschäft im E-Commerce mit Waren hat sich auch im dritten Quartal weiter stabilisiert. Das nominale Umsatzwachstum von 1,5 Prozent auf 17.312 Mio. Euro konnte in der Gesamtjahresbetrachtung die Rückgänge zu Jahresbeginn fast kompensieren (Grafik: Umsatzveränderungen nach Quartalen).




