Inwieweit sind Versicherungen steuerlich absetzbar?
ID: 2133537
Das gute Gefühl versichert zu sein (Bildquelle: Simona/stock.adobe.com)(firmenpresse) - Ein Jahr mit extremen Wetterereignissen liegt bald hinter uns. So viele Bundesländer und Menschen waren noch nie zuvor durch Naturgewalten betroffen. Unzählige Häuser wurden geflutet, Straßen überschwemmt und PKWs ruiniert. Viele haben ihr Hab und Gut in den verheerenden Fluten verloren. Rund die Hälfte der Hochwassergeschädigten war immerhin dagegen versichert. Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen helfen in dieser Situation. Doch sie machen in Summe oft mehrere tausend Euro aus. Ist das absetzbar? Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi), stand als Interviewpartner zur Verfügung.
Sind Versicherungen rund ums Wohnen absetzbar?
"Es können viele Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden, aber genau die drei genannten, also Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen in der Regel nicht. Zumindest nicht von Privatpersonen und Mietern. Vermieter können hingegen alle Versicherungen rund um die Immobilie schon absetzen. Das liegt daran, dass diese Personen durch die Vermietung Einnahmen generieren. Damit ist ein steuerlicher Abzug als Werbungskosten möglich."
Gibt es noch andere Ausnahmen?
"Oh ja, das Steuerrecht ist sehr differenziert. So stellt das häusliche Arbeitszimmer eine weitere Ausnahme dar. Wird ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer zu Hause beruflich mit Tätigkeitsmittelpunkt genutzt, dann können die Beiträge für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung anteilig den Werbungskosten zugerechnet werden. Beispiel: Bei einem Arbeitszimmer mit einer Größe von 20 qm in einer Wohnung mit 100 qm wären das 20 Prozent der Beiträge. Allerdings ist zu prüfen, ob die Homeoffice-Pauschale an dieser Stelle günstiger ist. Dann kann diese stattdessen geltend gemacht werden."
Welche Versicherungen können Privatpersonen generell absetzen?
"Alle Versicherungen, die mit dem Beruf oder Einkommensquellen in Verbindung stehen, sind durch Angestellte absetzbar. Das betrifft die Berufshaftpflicht-, Berufsunfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Aber auch ein Arbeitsrechtsschutz ist steuerlich begünstigt. Da dieser oft in einem Paket mit anderen Rechtsschutzbereichen verkauft wird, ist es notwendig, den Anteil herauszurechnen. Idealerweise lässt man sich den beruflichen Anteil von der Versicherung bestätigen, das machen die in der Regel auch. Bei der Unfallversicherung darf man einfach 50 Prozent dem beruflichen Bereich zuordnen, wenn private und berufliche Risiken abgedeckt sind."
Gibt es weitere Versicherungen, die jeder absetzen kann?
"Grundsätzlich können alle personenbezogenen Versicherungen und solche, die der Gesundheit und Vorsorge dienen, von Privatpersonen geltend gemacht werden. Das ist ein breites Feld und umfasst verschiedene Haftpflicht-, Zusatzkranken-, Zahn-, Pflege-, Unfall-, Risikolebens- und Sterbegeldversicherungen. Allerdings ist der Vorsorgeaufwand auf 1.900 Euro je Arbeitnehmenden und 3.800 Euro bei Ehepaaren begrenzt. Dieses Volumen ist oftmals schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht. Die gehen vor. Private Zusatzversicherungen stehen hinten an."
Was für Versicherungen sind denn nicht absetzbar?
"Ausgeschlossen sind üblicherweise jegliche Arten von Sachversicherungen, die Gegenstände ersetzen. Neben der Gebäude- und Hausratversicherung sind das beispielsweise eine KFZ Kasko-, Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung. Auch Kapitallebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr absetzbar. Sie werden inzwischen nicht mehr als Altersvorsorge, sondern als Kapitalanlage gewertet. Privat-, Mieter- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen werden vom Fiskus ebenfalls nicht anerkannt. Für Selbstständige können aber andere Regelungen in Bezug auf Betriebsausgaben greifen."
Wie verhält es sich mit Altersvorsorgeversicherungen?
"Hier sind die gesetzlichen Regelungen für den Laien verwirrend, weil es an Einheitlichkeit fehlt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente sind wieder als Vorsorgeaufwand zugelassen. Sie haben aber einen eigenen Höchstbetrag. Altersvorsorgeaufwand wird von jedem Steuerpflichtigen bis maximal 27.566 Euro für das Jahr 2024 akzeptiert. Die Beitragszahlungen für einen staatlich geförderten Riester-Vertrag werden hingegen in der Anlage Altersvorsorge inklusive der Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro eingetragen. Das Finanzamt führt anhand der Steuererklärung dann eine Günstigerprüfung durch und legt fest, ob die Abzugsfähigkeit gegeben ist."
www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
versicherungen
vorsorgeaufwand
altersvorsorge
sonderausgaben
sachversicherungen
werbungskosten
personenversicherungen
einkommensteuererklaerung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de
Datum: 28.10.2024 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2133537
Anzahl Zeichen: 4969
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:
München
Telefon: 089 27813178
Kategorie:
Familie & Kinder
Diese Pressemitteilung wurde bisher 445 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Inwieweit sind Versicherungen steuerlich absetzbar?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund ein
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin ...
Steuerzahler sollten jetzt handeln Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin. Was noch nach ausreichend Zeit klingt, kann schneller vergehen als gedacht. Für das vergangene Steuerjahr gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Auch wenn der Te
Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft ...
Kaum ein steuerpolitisches Thema sorgt derzeit für so viel Diskussion wie das Ehegattensplitting. Seit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt hat, den bisherigen Splittingtarif für neu geschlossene Ehen durch ein fiktives Realsplitting ersetzen zu wollen, hat die Debatte an Fahrt aufgeno
Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Freude am Spiel: Warum Kinder Obra Spielplatzgeräte lieben ...
Jeder, der Kinder hat oder mit ihnen arbeitet, weiß, wie sehr sie Spielplätze lieben. Besonders die kinderfreundlichen Spielplatzgeräte von Obra sorgen dafür, dass Kinderherzen höher schlagen. Doch was ist es genau, das Kinder so sehr an Spielplätzen und insbesondere an den Geräten von Obra f
Haustiere reagieren gelassen auf die Zeitumstellung ...
Die Zeitumstellung am letzten Sonntag im Oktober (am kommenden Sonntag, 27. Oktober 2024) wirbelt bei manchen Menschen die innere Uhr durcheinander, die meisten Tiere reagieren jedoch gelassen. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen rief trotzdem besonde
Grillabdeckungen: Der unverzichtbare Schutz für jeden Grill ...
Ob gemütliche Grillabende im Sommer oder spontane BBQ-Partys mit Freunden – ein Grill ist für viele Menschen das Herzstück ihres Gartens oder ihrer Terrasse. Um sicherzustellen, dass der Grill auch über Jahre hinweg in bestem Zustand bleibt, ist eine hochwertige Grillabdeckung unerlässlich. D
Fürstliches Winterwunderland ab 15. November - Wieder viele Neuheiten und Highlights ...
Oberschwaben / Allgäu Es funkelt und glitzert im fürstlichen Lichterwald. Zahlreiche neue Attraktion der Extraklasse und über 5 Kilometer Illuminationen mit lebensgroßen Figuren aus Licht, prächtige Themenwege, elf zauberhafte Märchenstationen, einer fahrbaren Mini-Eisenbahn, dem Glitzerweg u




