Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz

Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz

ID: 2135814
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich auf den Weg gebracht. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass das Kernanliegen des Verordnungsentwurfs darin besteht, die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG) zum Barzahlungsverbot beim Erwerb von Immobilien in den Meldetatbeständen der GwG-MeldV-Immobilien abzubilden.





Hierfür sollen zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden, die folgende Sachverhaltskonstellationen erfassen:



- Die Nichterbringung des Nachweises, dass beim Erwerb einer Immobilie die Gegenleistung ohne Barmittel erbracht wird (§ 6 Abs. 4 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf),

- der Abschluss einer Vereinbarung, wonach die Gegenleistung später als ein Jahr nach Stellung des Antrags auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt zu erbringen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf).



"Damit soll eine Umgehung der oben genannten Nachweispflichten verhindert werden", erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: "Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Evaluierung der Meldetatbestände der GwGMeldV-Immobilien aufgegriffen und künftig Meldungen ausgeschlossen werden, die im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht werthaltig sind".



Wortlaut der Verordnungsentwurfs:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/GwGMeldV-Immobilien/1-Verordnungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2



Quelle: bundesfinanzministerium.de

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Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



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Datum: 20.11.2024 - 12:05 Uhr
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Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
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