Tipps für den Alltag / Erholung ausgeschlossen / Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten (mit Bild)
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Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen
Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die
versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im
Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät, Mängel noch am selben
Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe
geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein
teureres Hotel derselben Kategorie zu ziehen und vor Ort einen
Aufpreis zu bezahlen, der kann den im Allgemeinen nach seiner
Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.
Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine
Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie
den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von
denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur
so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das,
was zur Beschwerde Anlass gibt, - soweit möglich - fotografieren.
Wer den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen will, muss
nicht allein die Mängel beweisen können, sondern auch seine
nachdrückliche Forderung, eben diese Mängel zu beseitigen. Übrigens
sollte man zu Hause seine Ansprüche möglichst schnell schriftlich
beim Veranstalter geltend machen. Maximal einen Monat räumt einem
der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich
vorgesehenen Reiseende.
Rechtsschutzversicherte der HUK-COBURG können sich auch jederzeit
an ihren Versicherer wenden, der ihnen auf Wunsch sofort eine
telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt ermöglicht. Materiell
entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den
Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
Tel 0 95 61/96-20 84
E-Mail Karin.Benning@huk-coburg.de
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Datum: 21.06.2010 - 09:55 Uhr
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Coburg
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