Wildwechsel, Marder und Hagelschauer: Teure Herbstrisiken für Autofahrer - wann greift die Teilkaskoversicherung?
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(ots) - Der Herbst birgt für Autofahrer zahlreiche Gefahren. Besonders riskant ist das erhöhte Aufkommen von Wildwechsel auf den Straßen. Doch auch Marderbisse, nasses Laub und plötzliche Hagelstürme sorgen regelmäßig für teils teure Schäden an Fahrzeugen. Die Verti Versicherung AG erklärt, in welchen Fällen die Teilkaskoversicherung für Schäden aufkommt und gibt praktische Tipps für Autofahrer.
Wildunfälle: Eine häufig unterschätzte Gefahr
Mit den kürzer werdenden Tagen steigt das Risiko von Wildunfällen. Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden kommt es vermehrt zu gefährlichen Begegnungen mit Rehen, Wildschweinen oder Hirschen. Statistiken belegen: Allein im Jahr 2023 ereigneten sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bundesweit über 280.000 Wildunfälle. Die Schäden, die durch Unfälle im Zusammenhang mit Tieren aller Art stehen, sind nicht zu unterschätzen: Die Verti Versicherung AG hat ausgerechnet, dass bei einem Schaden, an dem ein Tier beteiligt war, die Kosten im Durchschnitt um rund 12 Prozent höher sind als bei anderen Unfällen.
Kein Wild- aber ein teurer Schaden entsteht Autofahrern auch oft durch Marder: Nach einer aktuellen Auswertung des GDV ist der diesbezügliche Gesamtschaden im vergangenen Jahr um fast ein Viertel (23 Prozent) gestiegen. Hintergrund sind im Wesentlichen die immer höheren Lohnkosten der Werkstätten mit zuletzt laut GDV durchschnittlich 188 Euro pro Stunde.
"Was viele nicht wissen: Die Kfz-Haftpflicht übernimmt bei Wildunfällen ausschließlich Personen- und Sachschäden, die Dritten durch die Kollision entstehen, also zum Beispiel Beifahrern im eigenen Pkw oder Sachschäden an anderen Fahrzeugen", erklärt Kfz- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG. "Und die Teilkaskoversicherung übernimmt zwar die Schäden am eigenen Fahrzeug - bei Wildunfällen leistet sie aber in der Regel nur bei Schäden, die durch Haarwild verursacht wurden. Dazu zählen Tiere wie Rehe oder Wildschweine", so Held. Verbrauchern empfiehlt er daher, einen Tarif zu wählen, der die Kosten bei einem Zusammenstoß mit Tieren aller Art erstattet - nicht nur bei Unfällen mit Haarwild. "Und bei Marderschäden decken einige Kaskotarife nur die beschädigten Teile ab, andere umfassen auch die teils teuren Folgeschäden - hier sollte man genau hinschauen", empfiehlt Held.
Herbstlaub: Schönheit mit Tücken
Nasses Herbstlaub macht nicht nur Gehwege rutschig, sondern kann auch Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Die mit Laub verbundene Gefahr wird von vielen Autofahrern unterschätzt: "Während fast alle bei Eisglätte recht vorsichtig fahren, passen viele Autofahrer ihre Geschwindigkeit auf Straßen voller Laub kaum an", sagt Held. Dabei könne auch nasses Laub den Bremsweg deutlich verlängern. "Und unter einer Blätterschicht können sich außerdem Schlaglöcher oder große Äste verbergen", warnt er.
"Wenn das Fahrzeug durch rutschiges Laub ins Schleudern gerät und gegen eine Leitplanke stößt, ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung nötig, um den Schaden über die Versicherung regulieren zu können", gibt Held zu bedenken. Hintergrund: Die Teilkasko übernimmt keine selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Anders könne es aussehen, wenn der Schaden durch andere Einflüsse, wie herabfallende Äste oder Dachlawinen, begünstigt wurde. Dann könne gegebenenfalls die Teilkasko greifen.
Hagel: Ein klassischer Fall für die Teilkasko-Versicherung?
Hagelstürme treten im Herbst oft plötzlich und ohne Vorwarnung auf. Die harten Körner können Dellen im Lack hinterlassen oder Scheiben beschädigen. Laut Versicherungsstatistik des GDV betrugen Hagelschäden an Fahrzeugen im Jahr 2023 über 800 Millionen Euro. Der Hagel-Atlas der Verti Versicherung AG zeigt, welche Regionen in Deutschland besonders durch Hagel gefährdet sind - ganz vorne bei den Bundesländern liegen Bayern, Hessen und Baden-Württemberg.
"Hagelschäden sind typischerweise durch die Teilkasko abgedeckt", berichtet Held. Besonders wichtig sei es jedoch, den Schaden umgehend zu melden, denn Versicherer könnten verlangen, dass das Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum begutachtet wird, um die Schadenursache zweifelsfrei festzustellen.
Wenn ein großer Ast oder gar ein Baum während eines Sturms auf ein Auto fällt, kann es sein, dass die Regulierung gar nicht über die Kfz-Versicherung läuft, sondern der Grundstücksbesitzer bzw. die Gemeinde für den Schaden zahlen muss. "Denn diese haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht, müssen also sicherstellen, dass Dritte nicht durch ihre Bäume zu Schaden kommen", erklärt Held.
Autofahrern rät er aber dennoch dazu, ihr Fahrzeug bei starkem Wind oder angekündigtem Sturm nach Möglichkeit gar nicht erst unter einem Baum zu parken und die Fahrweise jederzeit den Wetterverhältnissen anzupassen. "Denn der beste Schaden ist ja immer der, der gar nicht erst entsteht."
Tipps zur Schadenmeldung
Damit Schäden schnell und problemlos reguliert werden können, empfiehlt die Verti Versicherung AG drei einfache Maßnahmen:
1. Schaden sofort dokumentieren: Fotos vom Schaden und der Umgebung sind hilfreich, um den Hergang nachzuweisen.
2. Wetterdaten sichern: Bei Hagel oder Sturm ist es sinnvoll, eine Bestätigung der örtlichen Wetterlage von einem Wetterdienst einzuholen.
3. Schnelle Meldung an die Versicherung: Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. Die genaue Frist steht in der jeweiligen Versicherungspolice. Zeitnahes Handeln beschleunigt auch die Bearbeitung.
Zahlreiche weitere Tipps rund um die Frage "Was übernimmt die Teilkasko? " finden sich im Verti Ratgeber unter https://www.verti.de/ratgeber/elementarschaden-teilkasko/, (https://www.verti.de/ratgeber/elementarschaden-teilkasko/) außerdem ein umfassendes Radio-Interview zum Thema Marderschäden (https://www.verti.de/ratgeber/marderschaden-schutz-vor-marderbiss/)mit dem Versicherungs-Experten Alexander Held.
Pressekontakt:
Verti Versicherung AG
Sonja Schmitt
Pressesprecherin
Telefon: +49 3328 424 -3998
E-Mail: presse@verti.de
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Datum: 27.11.2024 - 08:15 Uhr
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