EU knöpft sich Deutschland vor: Vertragsverletzungsverfahren wegen Cyber-Sicherheitsversagen!
ID: 2138714
Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der NIS2- und CER-Richtlinie.
Hamburger Beratungsunternehmen für IT-Sicherheit (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Die Europäische Kommission hat gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die NIS2-Richtlinie sowie die CER-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wurden.
Bereits in unserer Pressemitteilung vom 18. November dieses Jahres haben wir darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen EU-Mitgliedstaaten besteht, sollte die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union nicht fristgerecht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat zwar erste Schritte eingeleitet, allerdings müssen die entsprechenden Gesetzesvorhaben noch die legislativen Hürden des Bundestages und des Bundesrates nehmen.
Am 28. November hat nun die Europäische Kommission offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen insgesamt 23 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Finnland und Schweden, eingeleitet. Dies geschah, weil die betreffenden Staaten die Richtlinie zur Gewährleistung hoher gemeinsamer Sicherheitsstandards nicht fristgerecht umgesetzt haben.
Gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) räumt die Europäische Kommission den betroffenen EU-Ländern zunächst eine Frist von zwei Monaten ein. Innerhalb dieses Zeitraums sind die betreffenden Mitgliedsländer dazu aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu ergreifen und diese der Kommission vorzulegen.
Zusätzlich hat die EU-Kommission gegen Deutschland und 23 weitere Mitgliedsländer ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Es betrifft die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der CER-Richtlinie. Diese Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) ist eine EU-weite Regelung, die darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit von sogenannten kritischen Einrichtungen in der Europäischen Union zu erhöhen. Kritische Einrichtungen sind Organisationen, Systeme oder Anlagen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Wirtschaft haben könnte.
Der Regierungsentwurf hierzu wurde am 06.11.2024 verabschiedet, allerdings noch nicht verkündet.
Sollte nun die Umsetzung bei beiden Richtlinien nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichenden Informationen über die ergriffenen Maßnahmen bereitgestellt werden, behält sich die EU-Kommission vor, das Verfahren in die nächste Stufe zu führen. Hier hat die Europäische Kommission die Möglichkeit, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Diese sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme stellt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 258 AEUV dar.
Wenn die Maßnahmen des Weiteren nicht fristgerecht erfüllt werden, kann die EU-Kommission weitere Verfahrensschritte einleiten. Es besteht dann unter anderem die Möglichkeit, dass die Kommission das Verfahren an den EuGH leitet und dieser ein Urteil fällt. Sofern das Urteil nicht vom jeweiligen Mitgliedsland eingehalten wird, kann die Europäische Kommission ein zweites Verfahren mit Antrag auf Setzung eines Zwangsgeldes oder einer Geldstrafe einleiten.
Welche Schritte werden Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten als nächstes gehen und wie wird sich das Verfahren entwickeln? Es bleibt spannend.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Beratungsunternehmen für IT-Sicherheit. Die inhabergeführte Securam Consulting GmbH hat sich im Laufe jahrzehntelanger Geschäftstätigkeit im Bereich der IT- Cybersecurity kontinuierlich weiterentwickelt. Das Hamburger Beratungshaus unterstützt Unternehmen mit kritischer Infrastruktur, Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und diese gezielt zu beheben.
Securam Consulting GmbH
Anette Hollenbach
Neue ABC Straße 8
20354 Hamburg
ahollenbach(at)securam-consulting.com
+49 40-298 4553-0
http://www.securam-consulting.com
Datum: 03.12.2024 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2138714
Anzahl Zeichen: 3591
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nadine Eibel
Stadt:
Hamburg
Telefon: +49 40-298 4553-0
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EU knöpft sich Deutschland vor: Vertragsverletzungsverfahren wegen Cyber-Sicherheitsversagen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Securam Consulting GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die SECURAM Consulting GmbH erweitert Ihr Leistungsportfolio um die SECURAM GAP-Analyse. Das standardisierte Verfahren auf Basis der ISO/IEC 27001:2022 liefert Unternehmen innerhalb von fünf Werktagen einen strukturierten Befund ihres IT-Sicherheitsstatus. Der Launch erfolgt zu einem kritischen Ze
SECURAM stellt 5-Schritte zur NIS-2-Umsetzung vor ...
Hamburg, 12. November 2025 - Nach monatelangem Ringen hat sich die große Koalition im Bundestag auf die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie geeinigt. Am 13. November 2025 beschließt nun der Bundestag das Umsetzungsgesetz. SECURAM Consulting präsentiert ein praxiserprobtes Fünf-Schritte-Vorg
Wie hängen der Louvre-Passwort-Skandal mit KMUs zusammen? ...
Das Pariser Louvre-Museum schützte seine Videoüberwachungssysteme jahrelang mit dem trivialen Passwort "LOUVRE". Die französische Cybersicherheitsbehörde ANSSI hatte bereits 2014 vor diesen Sicherheitslücken gewarnt. SECURAM Consulting sieht in dem Vorfall ein Warnsignal für deutsche
Weitere Mitteilungen von Securam Consulting GmbH
Über 20 Jahre in rauer Bau- und Industrieumgebung: MULDE Mini des Lösungsanbieters für Thermodruck GeBE überzeugt von Anfang an ...
Seit über zwanzig Jahren zeigt sich der Thermodrucker MULDE Mini des Lösungsanbieters GeBE Elektronik und Feinwerktechnik GmbH als konstant verlässliche Lösung, wenn es um das Drucken von Messdaten in stationären wie mobilen Anwendungen geht. Seit es ihn gibt, setzt die Anix GmbH, Anbieter mode
Diakonie RWL optimiert Desk Sharing und Raummanagement ...
Heilbronn, 3.12.2024 - Die dataglobal Group, ein führender Anbieter von Lösungen für den Digital Workplace, berichtet über ein erfolgreiches Projekt beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (Diakonie RWL). Die Diakonie RWL hat mit der Einführung der vysoft-Lösungen von dataglob
Kontron FlatClient ECO-AML/ADN und FlatClient PRO-RPL: Robuste und leistungsstarke Panel PCs für industrielle Anwendungen ...
Unser Technologiepartner Kontron, ein weltweit führender Anbieter für Embedded IoT-Lösungen, präsentiert die Erweiterung seiner FlatClient Panel PC-Serie mit zwei leistungsstarken Modellen: der FlatClient ECO-AML/ADN und der FlatClient PRO-RPL. Beide Geräte bieten eine hohe Flexibilität und ro
Sicher beschenken: TÜV Rheinland informiert über Spielzeugsicherheit ...
Die durchschnittlichen Ausgaben für Weihnachtsgeschenke in Deutschland lagen laut Statista im Jahr 2023 bei mehr als 500 Euro pro Person. Spielzeug lag dabei auf Platz 3 in der Beliebtheitsskala. TÜV Rheinland empfiehlt, beim Geschenkekauf neben Spaß und Funktionalität besonders auf Sicherheit,




