Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner: Welche Compliance-Regeln gelten
ID: 2138954
Einen Geschäftspartner in ein teures Restaurant einladen oder einen Gutschein für ein Wellness-Hotel für die Auftraggeberin eines Projekts – ist das erlaubt?
Welche Compliance-Regeln gibt es?
Weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene gibt es klar definierte Compliance-Regelungen, was das Schenken oder Annehmen von Zuwendungen zwischen Geschäftspartnern angeht. Im Umkehrschluss bedeutet das: Unternehmen legen diese Regeln selbst fest. „Diese können je nach Betrieb stark variieren“, weiß Christian Zuleger „vom kompletten Verbot über einen bestimmten maximalen Geldbetrag bis hin zu individuellen Höchstgrenzen je nach Geschäftspartner ist alles möglich“.
Eine Ausnahme gibt es aber doch: Geschenke an Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Denn laut Bundesbeamtengesetz gibt es für Behördenmitarbeitende strikte Anzeige- und Genehmigungspflichten von Geschenken. Aus Angst vor einem Disziplinarverfahren nehmen viele Beamten Geschenke daher gar nicht an.
Welche Kriterien für Compliance sollten Unternehmer kennen?
Ob ein Geschenk von oder an einen Geschäftspartner gegen die Compliance-Richtlinien verstößt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dabei gibt es grundsätzlich drei Kriterien:
Zeitpunkt: Steht eine Projektvergabe kurz bevor, sollten Unternehmer oder Mitarbeitende sich bei Geschenken zurückhalten. Ein Geschenk darf Geschäfte nicht beeinflussen.
Häufigkeit: Wer zu oft schenkt oder Geschenke bekommt, erregt Aufmerksamkeit. Auch hier ist wichtig, ob demnächst ein Projektabschluss oder ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen ansteht.
Angemessenheit: Hier ist zu prüfen, ob die Zuwendung sozial üblich ist. Eine Einladung in ein Wirtshaus ist meist kein Problem, anders sieht es allerdings mit einem Fünf-Sterne-Restaurant aus. Auch ist zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung zu unterscheiden, da für letztere höhere Zuwendungen angemessen sind.
„Wer auf Nummer sicher gehen will: Ein kleines Werbegeschenk oder eine Tasse Kaffee gehen immer“, weiß Rechtsanwalt Zuleger.
Was sollten Unternehmer bei unangemessenen Geschenken tun?
„Wer denkt, dass ein Geschenk gegen die Compliance-Richtlinien verstößt, sollte den Fall ganz genau mit dem Compliance-Verantwortlichen seines Unternehmens überprüfen“, rät Christian Zuleger. Lehnen Geschäftspartner ein Geschenk ab und wollen es zurückgeben, kann sich dies negativ auf die zukünftigen Geschäftsbeziehungen auswirken. Wer das Geschenk behält, kann es oder seinen Wert alternativ an eine wohltätige Organisation spenden oder mit seinen Kollegen teilen.
In jedem Fall sollten Unternehmer Geschenke von oder an Geschäftsfreunde immer genau dokumentieren. „Übrigens: Auch Geschenke an die Privatadresse unterliegen der Compliance-Richtlinie“, weiß Rechtsanwalt Zuleger.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.12.2024 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2138954
Anzahl Zeichen: 3316
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michaela Diesendorf
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (89) 5898-2672
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 198 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner: Welche Compliance-Regeln gelten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Spearmintäußert sich zu Chinas Ausfuhrverbot für kritische Minerale in die USA, welches auch Antimon betrifft ...
Spearmint Resources Inc. (CSE: SPMT) (OTC Pink: SPMTF) (FWB: A2AHL5) (das „Unternehmen“ oder „Spearmint“) möchte sich zur gestrigen Ankündigung Chinas äußern, die Ausfuhr kritischer Minerale, einschließlich Antimon, in die Vereinigten Staaten zu verbieten. Angesichts der zunehmend eska
Nano One liefert Update im Hinblick auf die Fortschritte bei seiner Allianz mit Worley und Kostenvergleich, der die Vorteile der One-Pot™-gestützten LFP-Kathodenproduktion aufzeigt ...
- Detailliertes Vorlizenzpaket wird jetzt Zielkunden angeboten. - Der Kostenvergleich bestätigt die wirtschaftlichen Vorteile des One-Pot-Verfahrens. - „Design-one-build-many“-Anlagenlayouts abgeschlossen. - Weitere Entwicklungsarbeiten zur Skalierung und Risikominimierung bei der Bereitstellu
EU-Verordnung DORA: Wie E-Learning die digitale Resilienz im Finanzsektor stärkt ...
Die Finanzbranche steht vor einer bedeutenden Neuerung: ab Januar 2025 tritt mit der Digital Operational Resilience Act (DORA) eine EU-Verordnung vollends in Kraft, die weitreichende Anforderungen an die digitale Betriebsstabilität von Finanzinstituten stellt. Ein zentraler Aspekt dabei: Die verpfl
Miningscout.de - Trotz Trump: Lithium in den USA boomt– Big Deals wecken Hoffnung ...
Die Nachfrage nach dem Batteriemetall Lithium in den USA steigt ungeachtet des Wahlausgangs für Donald Trump. Auch die Explorationsaktivität ist ungebrochen: Unternehmen aus der ersten und zweiten Reihe entwickeln Projekte und arbeiten mit Hochdruck an der Ausweitung der Lithiumproduktion im Land.




