Menschenrechtsinstitut begrüßt Ernennung von Heiner Bielefeldt zum UN-Sonderberichterstatter für

Menschenrechtsinstitut begrüßt Ernennung von Heiner Bielefeldt zum UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit

ID: 213935
(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die Ernennung von Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Universität
Erlangen-Nürnberg, zum UN-Sonderberichterstatter für Religions- und
Glaubensfreiheit. "Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Mandat
mit einem ausgewiesenen Menschenrechtsexperten besetzt worden ist",
so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Bielefeldt habe sich als Wissenschaftler und als
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte immer besonders
für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit als Individualrecht
eingesetzt. "Heiner Bielefeldt betont zu Recht den Sinn der
Religionsfreiheit als Verbürgung individueller Freiheit. Er stellt
sich damit gegen Forderungen, der Staat müsse jegliche
Religionskritik unterbinden", so Rudolf. Für viele Staaten sei es ein
Lernprozess, dass Religionen bzw. Religionsvertreter auch kritisiert
werden könnten und dass dies nicht dem Menschenrecht auf
Religionsfreiheit widerspreche. In den vergangenen Jahren hatte es im
UN-Menschenrechtsrat immer wieder Debatten darüber gegeben, ob und in
wieweit der Staat Religionen vor Kritik und Angriffen schützen müsse.
"Die Entscheidung für Heiner Bielefeldt ist auch deshalb glücklich,
weil er für einen vorurteilsfreien, respektvollen und zugleich
distanzierten Umgang des Staates mit Religionen eintritt", erklärte
die Institutsdirektorin.

Der UN-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf hatte am 18. Juni bei
seiner 14. Sitzung den deutschen Menschenrechtsexperten Heiner
Bielefeldt zum neuen Sonderberichterstatter für Religions- und
Glaubensfreiheit ernannt. Er übernimmt das Amt ab August von der
pakistanischen Juristin Asma Jahangir, die turnusgemäß ausscheidet.

Die Religionsfreiheit schützt die freie Wahl jedes Menschen, ob
und welcher Religion er zugehören möchte, und die Ausübung des


eigenen Glaubens. Sie ist in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte, im UN-Zivilpakt und in einer Erklärung der
UN-Generalversammlung vom 25. November 1981 verbürgt. Der
Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit gehört zu
den aktuell knapp 40 Sondermandaten des UN-Menschenrechtsrates. Die
Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter sind
unabhängige Expertinnen bzw. Experten, die zu bestimmten
Menschenrechtsthemen oder Ländern arbeiten. Die Ergebnisse ihrer
Arbeit dokumentieren sie in öffentlich zugänglichen Jahresberichten.
Viele von ihnen nehmen während ihres Mandates auch Beschwerden von
Einzelpersonen entgegen.



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Telefon 030 25 93 59 -14 und Mobil 0160 96 65 00 83
E-Mail hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 21.06.2010 - 14:30 Uhr
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