EU-Taxonomie

EU-Taxonomie

ID: 2139625

Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025




(PresseBox) - Mit der EU-Taxonomieverordnung wird ab dem 1. Januar 2025 ein umfassendes System zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Diese soll klare Richtlinien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schaffen und eine zentrale Orientierung für die Einhaltung von Klimazielen bieten.

In der Regel sind planende Unternehmen zwar nicht direkt berichtspflichtig, nehmen aber dennoch eine entscheidende Rolle ein. Die Dokumente der EU-Verordnung - über 700 Seiten, zahlreiche Anhänge und gegenseitige Verweise – können nämlich sehr wohl durch die Expertise der Planenden für Bauherren und Investoren zum Erfolg führen.

Ziele und Kriterien der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das klare Definitionen für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten anhand von sechs Umweltzielen vorgibt:

Klimaschutz,

Anpassung an den Klimawandel,

Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen,

Übergang zur Kreislaufwirtschaft,

Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung,

Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität.

Wirtschaftliche Aktivitäten gelten als taxonomiekonform, wenn sie drei zentrale Anforderungen erfüllen:

Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele.

Sie verursachen keinen erheblichen Schaden an einem der anderen Ziele (Do No Significant Harm, DNSH).

Sie erfüllen soziale Mindeststandards (z. B. Antikorruption, Menschenrechte, Arbeitsschutz, etc.).

Herausforderungen der Umsetzung

Als Teil der planenden Büros beeinflussen Bauingeneure maßgeblich die Umsetzung der Kriterien der EU-Taxonomie. Auch wenn sie – wie erwähnt - selbst nicht direkt berichtspflichtig sind, hängt die Taxonomiekonformität von Neubauprojekten stark von Ihren Entscheidungen ab.

Die Umsetzung der EU-Taxonomie gestaltet sich aufgrund des großen Umfangs der Verordnung und der Vielzahl an Anhängen allerdings als komplex. Um Konformität sicherzustellen, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den technischen Kriterien notwendig.



Ein Beispiel hierfür ist das Kriterium „Neubau“. Hierbei sind unter anderem folgende Dokumente relevant:

Anhänge 1 und 2 der Delegiertenverordnung (EU) 2021/2139

Anhang 2 der Delegiertenverordnung 2023/2486 

Die Rolle des Tragwerksplaners (konstruktiver Ingenieurbau)

Im Bereich „Neubau“ können Tragwerksplaner gemäß Verordnung nur maßgeblich zu drei der sechs Umweltziele beitragen:

Klimaschutz:

Reduktion der CO2-Emissionen durch Einsatz nachhaltiger Baustoffe (z. B. Holz oder CO?-reduzierter Beton).

Optimierung von Tragwerken, um den Materialverbrauch zu minimieren.

Anpassung an den Klimawandel:

Planung von Tragwerken, die den Anforderungen extremer Witterungsbedingungen standhalten (z. B. Hitzewellen, Starkregen).

Übergang zur Kreislaufwirtschaft:

Gestaltung von Tragwerken, die einfach demontiert, recycelt oder wiederverwendet werden können.

Hierauf aufbauend ergeben sich folgende Pflichten und Rechte:

Nachweisführung:

Dokumentation der Taxonomie-Konformität und Sicherstellung der DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“).

Fördermittelzugang:

Unterstützung bei der Erfüllung von Anforderungen für grüne Finanzierungen. 

Die Rolle des Planers von Ingenieur- und Verkehrsbauwerken (Tief-, Straßen- und Landschaftsbau)

Die EU-Taxonomie fordert ebenso Planer von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen auf, Nachhaltigkeitskriterien wie Klimaschutz, Ressourcenschonung und Biodiversität konsequent in ihre Projekte zu integrieren:

Anpassung an den Klimawandel:

Umgang und dessen Planung von extremen Unwetterereignissen (z.B. Starkregen, Überschwemmungen, etc..

Vorbeugende Planung zur Verminderung der Folgen von Extremwetterereignissen.

Klimaschutz:

Förderung emissionsarmer Mobilität (z. B. Schienenverkehr, Elektromobilität) und Einsatz erneuerbarer Energien.

Nachhaltige Planung von Umwelt- und Energieressourcen

Reduzierung von Verbrauchsdaten, Berücksichtigung Klimaanpassung.

Übergang zur Kreislaufwirtschaft:

Ausbau von Verkehrsanlagen mit recycelten oder recycelbaren Baustoffen.

Rückgewinnung von Materialien bei Ingenieurbauwerken.

Hierauf aufbauend ergeben sich folgende Pflichten und Rechte:

Nachweisführung:

Dokumentation der Taxonomie-Konformität und Sicherstellung der DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“).

Fördermittelzugang:

Unterstützung bei der Erfüllung von Anforderungen für grüne Finanzierungen.

Somit spielen auch diese Planer eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der EU-Klimaziele und der Gestaltung nachhaltiger Infrastruktur.

Technische Herausforderungen und DNSH-Kriterien

Die Planungen sind auch entscheidend für die Einhaltung der DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm). Bauingenieure müssen sicherstellen, dass ihre Entscheidungen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf andere Umweltziele haben, etwa:

Vermeidung von Umweltverschmutzung durch schadstoffarme Materialien.

Minimierung von Eingriffen in natürliche Lebensräume.

Fazit: Verantwortung und Potenzial der Bauingenieure

Bauingenieure tragen eine große Verantwortung, wenn es um die Umsetzung der EU-Taxonomie geht. Ihre Arbeit hat einen direkten Einfluss auf die Nachhaltigkeit eines Bauprojekts und die Einhaltung der Taxonomiekriterien.

Dabei stehen sie vor der Herausforderung, technische, ökologische und wirtschaftliche Anforderungen miteinander zu vereinen. Mit ihrem Wissen können sie Bauherren und Architekten entscheidend unterstützen, nachhaltige Lösungen zu entwickeln und die anspruchsvollen Ziele der EU-Taxonomie zu erreichen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Das Urlaubsparadies als Outdoorbild im Großformat | KNOBLOCH Viessmann Climate Solutions und Stadtwerke Osnabrück starten durch mit smarter Kooperation im EDL-Fulfillment
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 06.12.2024 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2139625
Anzahl Zeichen: 6295

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Carmen Theis
Stadt:

Wissen


Telefon: +49 (271) 31395725

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 182 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EU-Taxonomie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BRENDEBACH INGENIEURE GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Klimafreundliches Bauen ...

Wälder bedecken ein Drittel der Landesfläche Deutschlands. Sie sind wertvolle Ökosysteme, Kohlenstoffspeicher, Erholungsräume und bedeutende Rohstofflieferanten zugleich. Holz ist Deutschlands bedeutendster nachwachsender Rohstoff. Die Verwendung ...

Brandschutz ...

Willkürlich, zu teuer, nicht nachvollziehbar ? manche Vorurteile gegenüber dem Thema Brandschutz halten sich hartnäckig. Planer und Sachverständige haben die Aufgabe, zu vermitteln, warum diese Kritikpunkte nicht gerechtfertigt sind. Sie müssen ...

Berufsstart trotz Corona-Krise ...

Vier Berufseinsteiger begannen ihre berufliche Zukunft. Damit beschäftigt BRENDEBACH INGENIEURE aktuell zwölf Auszubildende. Silas Alzer beginnt sein Duales Studium im Bauwesen für den Bereich konstruktiver Ingenieurbau. Niklas Hombach ist Auszubi ...

Alle Meldungen von BRENDEBACH INGENIEURE GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z