Shawn „JAY-Z" Carter stellt Antrag auf Abweisung der anonymen Klage oder Offenlegung der Identität des Klägers
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In dem Antrag wird behauptet, dass Buzbee derzeit keine eidesstattliche Erklärung oder spezifische Sachinformationen vorgelegt hat, um den Fall oder die Anonymität zu rechtfertigen.
Die Anwälte von Carter beschreiben Buzbee als jemanden, der sich „der Aufgabe verschrieben hat, von einer Vielzahl von Prominenten, vermögenden Privatpersonen und Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit Sean Combs in Verbindung stehen, hohe Abfindungen zu erlangen."
Darüber hinaus wird in dem Antrag darauf hingewiesen, dass Buzbee „in der Vergangenheit Prominente ins Visier genommen hat, indem er falsche Behauptungen über Fehlverhalten aufstellte", und dass es bei dem Verfahren gegen Carter „um Vergeltungsmaßnahmen gegen die seltene Zielperson geht, die nicht zahlen wollte." In der Klageschrift werden die Anschuldigungen als „lediglich das nächste Kapitel in der sich ausbreitenden Erpressungssaga von Rechtsanwalt Buzbee bezeichnet."
Am 6. Dezember beantragte Buzbee eine einstweilige Verfügung gegen Carters Anwälte, die vom Richter letztlich abgelehnt wurde.
In dem Antrag wird auch darauf hingewiesen, dass Carter „sich nicht im hellsten Scheinwerferlicht gegen einen Ankläger verteidigen muss, der sich in völliger Dunkelheit versteckt, während er Anschuldigungen erhebt."
Carter hatte zuvor am Sonntag eine Erklärung abgegeben, in der er die Anschuldigungen von Buzbee vehement bestritt:
„Diese Anschuldigungen sind so abscheulich, dass ich Sie inständig bitte, eine Strafanzeige einzureichen, nicht eine Zivilklage! Wer ein solches Verbrechen an einem Minderjährigen begeht, sollte weggesperrt werden, meinen Sie nicht auch? Wenn das der Fall wäre, hätten diese mutmaßlichen Opfer echte Gerechtigkeit verdient."
Lesen Sie die vollständige Erklärung von Carter HIER.
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Datum: 10.12.2024 - 01:59 Uhr
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