Niedersachsens Justizminister Busemann hat rechtliche Bedenken gegen eine Frauenquote
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sieht keine Notwendigkeit, die Frauenquote gesetzlich festzulegen. In
der Sendung "NDR aktuell" im NDR Fernsehen kritisierte er damit den
Vorstoß des Hamburger Justizsenators Till Steffen (GAL), der eine
verbindliche Frauenquote von 40 Prozent in deutschen DAX-Unternehmen
einführen will.
Busemann begründete seine Bedenken gegen die Initiative damit,
dass das Grundgesetz und das Mitbestimungsrecht geändert werden
müssten. "Ich teile das Grundanliegen, Frauen in Führungspositionen
zu bringen", sagte Busemann in "NDR aktuell". Dabei setze er
allerdings auf die Selbstregulierung. Frauen hätten an den
Universitäten die besseren Abschlüsse, die eine "gesunde
Entwicklung", so der niedersächsische Justizminister, nach sich
ziehe.
21. Juni 2010
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Datum: 21.06.2010 - 16:44 Uhr
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