Pflegeleistungen: Jetzt gibt es mehr!

Pflegeleistungen: Jetzt gibt es mehr!

ID: 2143755

(ots) - Zum Jahresbeginn gibt es erfreuliche Neuigkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Die Pflegeleistungen sind ab dem 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen! Diese Anpassung betrifft alle Leistungsbeträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und sorgt für eine dringend benötigte finanzielle Entlastung in der Pflege.

Angepasste Beiträge gelten auch für die Beihilfe

Dank der Verweisungen in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gelten die neuen Beträge unmittelbar auch für die Beihilfe, so das Bundesverwaltungsamt (BVA). Damit profitieren nicht nur gesetzlich Pflegeversicherte von den erhöhten Leistungen, sondern auch Beamte und deren Familienangehörige.

Die Anpassung umfasst zahlreiche Pflegeleistungen, die ab sofort höhere Zuschüsse gewähren. Zu den erhöhten Leistungen gehören: Pflegegeld (https://www.pflegehilfe.org/pflegegeld), Pflegesachleistungen (https://www.pflegehilfe.org/pflegesachleistungen), Entlastungsbetrag (https://www.pflegehilfe.org/zusaetzliche-betreuungs-entlastungsleistungen), Pflegehilfsmittel (https://www.pflegehilfe.org/pflegehilfsmittel) zum Verbrauch, Verhinderungspflege (https://www.pflegehilfe.org/verhinderungspflege), Kurzzeitpflege (https://www.pflegehilfe.org/kurzzeitpflege), Tages- und Nachtpflege, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (https://www.pflegehilfe.org/wohnumfeldverbessernde-massnahmen), Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA, Leistungen für die vollstationäre Pflege (https://www.pflegehilfe.org/pflegeeinrichtungen) und Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen (https://www.pflegehilfe.org/senioren-wg).

Am Ende der Mitteilung haben wir Ihnen einen Überblick über alle neuen monatlichen Höchstbeträge zusammengestellt.

Pflegegrad als Voraussetzung für Leistungen

Damit Ihr Angehöriger von der Pflegekasse unterstützt wird, ist es erforderlich, einen Pflegegrad-Antrag (https://www.pflegehilfe.org/pflegegrad/antrag) zu stellen und die Pflegebedürftigkeit zu definieren. Die Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für Geld- und Pflegesachleistungen und meint die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Eigenständigkeit und Fähigkeiten. Für die Einstufung in einen Pflegegrad werden nicht nur körperliche, sondern auch geistige Faktoren berücksichtigt. Der ermittelte Pflegegrad (https://www.pflegehilfe.org/pflegegrad) bestimmt dann die Höhe der zustehenden Leistungen.



Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner (https://www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner/modul/1?utm_campaign=contentseite&utm_source=pflegehilfe&utm_medium=seo-ohne-konfigurator), um eine erste Einschätzung zu erhalten. So erfahren Sie, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse Ihnen zustehen.

Ausblick: Weitere Erhöhung geplant

Schon jetzt steht fest: Zum 01. Januar 2028 wird eine weitere Anhebung der Pflegeleistungen erfolgen, um den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Familien gerecht zu werden, so das BVA.

Geänderte Pflegeleistungen im Überblick: Monatlicher Höchstbetrag

Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)

Pflegegrad 1: kein Anspruch

Pflegegrad 2: 796 Euro

Pflegegrad 3: 1.497 Euro

Pflegegrad 4: 1.859 Euro

Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Pflegegrad 1: kein Anspruch

Pflegegrad 2: 347 Euro

Pflegegrad 3: 599 Euro

Pflegegrad 4: 800 Euro

Pflegegrad 5: 990 Euro

Tagespflege und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)

Pflegegrad 1: kein Anspruch

Pflegegrad 2: 721 Euro

Pflegegrad 3: 1.357 Euro

Pflegegrad 4: 1.685 Euro

Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)

Pflegegrad 1: 131 Euro

Pflegegrad 2: 805 Euro

Pflegegrad 3: 1.319 Euro

Pflegegrad 4: 1.855 Euro

Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Pflegegrade 2 bis 5: 1.854 Euro

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Pflegegrade 2 bis 5: 1.685 Euro

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Pflegegrade 1 bis 5: 131 Euro

Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)

Pflegegrade 1 bis 5: 224 Euro

Pflegeverbrauchshilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Pflegegrade 1 bis 5: 42 Euro

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)

Pflegegrade 1 bis 5: 4.180 Euro

Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen (§ 40b SGB XI)

Pflegrade 1 bis 5: 53 Euro

Über den Verbund Pflegehilfe

Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 kostenlos Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu vielfältigen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit über 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 1,5 Millionen Beratungsgesprächen pro Jahr, ist der Verbund Pflegehilfe die größte Pflegeberatung Deutschlands. Alle Informationen finden Sie auch auf www.pflegehilfe.org.

Pressekontakt:

Samantha Ackermann
01760 21420249
presse@pflegehilfe.de


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Datum: 02.01.2025 - 11:56 Uhr
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