Neue Gefahrstoffverordnung 2024: Strengere Vorschriften für Asbest und Gefahrstoffe – Fachkompete

Neue Gefahrstoffverordnung 2024: Strengere Vorschriften für Asbest und Gefahrstoffe – Fachkompetenz gefragt

ID: 2144065


Strengere Regeln für mehr Sicherheit: Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 tritt in Kraft

Seit dem 2. Dezember 2024 gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest. Die Änderungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) betreffen Bauherren, Arbeitgeber und sogar private Haushalte. Besonders Gebäude aus den 1990er Jahren stehen im Fokus, da Asbest in dieser Zeit noch häufig verwendet wurde. Die neuen Regelungen sollen den Schutz von Gesundheit und Umwelt verbessern – doch ihre Umsetzung stellt viele Betroffene vor große Herausforderungen. Unterstützung bieten zertifizierte Sachverständige, die bei der Einhaltung der Vorgaben fachkundig beraten und begleiten.



(firmenpresse) - Düren, [06.01.2025] – Mit der jüngsten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die am 2. Dezember 2024 in Kraft trat, werden die Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest erheblich verschärft. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Bauherren, Arbeitgeber sowie private Haushalte. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren unterstützen bei der Einhaltung dieser Vorgaben und gewährleisten den Schutz von Gesundheit und Umwelt.
Neue Anforderungen für Bauherren und Auftraggeber
Bauherren und andere Auftraggeber baulicher oder technischer Tätigkeiten sind nun verpflichtet, Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte ihrer Objekte bereitzustellen. Diese Regelung gilt insbesondere für Gebäude, die zwischen 1993 und 1996 gebaut wurden, da in diesem Zeitraum Asbest häufig verwendet wurde.
Arbeitgeber sind angehalten, diese Informationen in ihre Gefährdungsbeurteilungen einzubeziehen. Reichen die bereitgestellten Angaben nicht aus, sind zusätzliche technische Untersuchungen notwendig, um mögliche Gesundheitsgefahren durch freigesetzte Gefahrstoffe zu identifizieren. Der Einsatz behördlich anerkannter emissionsarmer Verfahren wird bei Tätigkeiten mit Asbest zur Pflicht.
Neue Vorgaben für Arbeitsschutz und Dokumentation
Die Gefahrstoffverordnung legt neue Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe fest und führt sogenannte Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen ein. Diese Grenzwerte erfordern eine umfassende Dokumentation durch den Arbeitgeber, um die Einhaltung nachzuweisen. Zusätzlich sind Expositionsverzeichnisse für betroffene Beschäftigte anzulegen, und Arbeitsbereiche, in denen Gefahrstoffe auftreten, müssen klar gekennzeichnet werden.
Fachliche Unterstützung für Unternehmen und Bauherren
Die Umsetzung der neuen Vorschriften erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstützen dabei, die Anforderungen rechtskonform umzusetzen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Zu den Leistungen gehören:


- Gefährdungsbeurteilungen: Analyse und Bewertung von potenziellen Gefahrstoffen in Gebäuden.
- Beratung und Planung: Unterstützung bei der Umsetzung der erweiterten Dokumentations- und Schutzpflichten.
- Begutachtung und Überwachung: Fachkundige Kontrolle bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, insbesondere Asbest.
Ein Beitrag zur Sicherheit und Nachhaltigkeit
Mit den verschärften Regelungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen und Arbeitsplätzen weiter zu stärken. Kompetente Beratung und Begleitung durch qualifizierte Sachverständige gewährleisten die korrekte Umsetzung der Vorgaben und tragen zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt bei.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Raphael Kaiser, der Inhaber des RK Immobilien- & Ingenieurbüros, ist ein zertifiziertes Sachverständigenbüro nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen nach RAB 30 Anlage C. Das Büro bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Baustellen an. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Düren und der umliegenden Region.



PresseKontakt / Agentur:

RK Immobilien- & Ingenieurbüro
Raphael Kaiser
52349 Düren
Telefon: 02421 / 69 79 45-0
E-Mail: info(at)rkimmobilien24.de
Web: www.rkimmobilien24.de



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Bereitgestellt von Benutzer: rkimmobilien
Datum: 06.01.2025 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2144065
Anzahl Zeichen: 3575

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raphael Kaiser
Stadt:

Düren


Telefon: 017677947048

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.01.2025

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