E-Rezept: Folgen für die Steuererklärung
ID: 2144502
Das E-Rezept und seine Tücken (Bildquelle: Calleja/stock.adobe.com)(firmenpresse) - Zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Rezept, abgekürzt E-Rezept, flächendeckend eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhalten nun von Kassenärzten keine rosa oder grünen Rezepte in Papierform mit Verordnungen mehr. Stattdessen werden verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente digital verordnet. Die Daten können dann elektronisch von den Apotheken durch Vorzeigen der Krankenkassenkarte oder E-Rezept-App abgerufen werden, um die entsprechenden Medikamente an die Patienten auszuhändigen. Dieses neue Prozedere hat jedoch Auswirkungen auf die Nachweispflicht für das steuerliche Absetzen von Krankheitskosten.
Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar
Wer künftig in der Steuererklärung seine Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen möchte, steht vor einem Problem. "Bisher mussten die ärztlichen Verordnungen beim Finanzamt eingereicht werden, wenn sie das Finanzamt anfordert", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Dies ist jetzt aber nicht mehr möglich. Rechtzeitig zum Jahreswechsel hat sich die Finanzverwaltung zum Glück mit der Frage befasst, wie die künftige Nachweisführung für die Finanzämter aussehen soll.
Neuregelung für künftige Steuererklärungen
Anstatt von Papierrezepten können nun die gesammelten Kassenbelege der Apotheken oder Rechnungen von Online-Apotheken herangezogen werden. Dies ist aktuell der einzige Nachweis, der den Patienten bei Einlösung von E-Rezepten zur Verfügung steht. Künftig müssen jedoch auf dem Kassenbeleg zusätzlich zum Namen des Medikaments, dessen Preis und Zuzahlungsbetrag auch die Art des Rezepts und der Name der steuerpflichtigen Person zwingend vermerkt sein.
Ausnahmeregelung für die Steuer 2024
Zugunsten aller Patienten hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 26.11.24 für das Jahr 2024 eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Diese besagt, dass das Finanzamt bei Belegen für das vergangene Jahr ausnahmsweise nicht beanstandet, wenn der Name des Steuerpflichtigen fehlt. Übergangsweise werden solche unvollständigen Kassenbelege für das Steuerjahr 2024 vom Finanzamt anerkannt. Dem Steuerabzug von Krankheitskosten steht somit nichts mehr im Weg.
www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de
Datum: 08.01.2025 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2144502
Anzahl Zeichen: 2488
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:
München
Telefon: 089 27813178
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 472 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"E-Rezept: Folgen für die Steuererklärung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund ein
Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin ...
Steuerzahler sollten jetzt handeln Wie eine Kugel Eis in der Sonne schmilzt auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 dahin. Was noch nach ausreichend Zeit klingt, kann schneller vergehen als gedacht. Für das vergangene Steuerjahr gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Auch wenn der Te
Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft ...
Kaum ein steuerpolitisches Thema sorgt derzeit für so viel Diskussion wie das Ehegattensplitting. Seit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt hat, den bisherigen Splittingtarif für neu geschlossene Ehen durch ein fiktives Realsplitting ersetzen zu wollen, hat die Debatte an Fahrt aufgeno
Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Januar ist Awareness Monat für Gebärmutterhalskrebs: Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und ENTSCHIEDEN. Gegen Krebs rücken HPV-Aufklärung gemeinsam in den Fokus ...
Der Januar ist der Monat der Sensibilisierung für Gebärmutterhalskrebs und somit Erinnerung, die eigene Gesundheitsvorsorge in den Fokus zu rücken. Gebärmutterhalskrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen weltweit, die nahezu zu 100 Prozent durch Humane Papillomviren (HPV) ausg
Max Grundig Klinik beruft neue Chefärztin der Psychosomatik ...
- Dr. Doris Klinger leitet seit dem 1. Januar 2025 den psychosomatischen Bereich der renommierten Privatklinik. - Die enge Verzahnung zwischen Innerer und Psychosomatischer Medizin bleibt auch weiterhin das zentrale Konzept der Max Grundig Klinik. Die Max Grundig Klinik auf der Bühlerhöhe im
Mintel veröffentlicht globale Lebensmittel- und Getränketrends für 2025 ...
Im neuen Trendreport für 2025 prognostiziert Mintel, welche vier Trends die globale Lebensmittel- und Getränkeindustrie in den nächsten Jahren nachhaltig verändern werden. 2025 und darüber hinaus werden wir einen stärkeren Fokus auf den Blutzuckerspiegel und die hormonelle Gesundheit sehen. Le
E-Rezept: Folgen für die Steuererklärung ...
Zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Rezept, abgekürzt E-Rezept, flächendeckend eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhalten nun von Kassenärzten keine rosa oder grünen Rezepte in Papierform mit Verordnungen mehr. Stattdessen werden verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichti




