Immobilienkaufverträge vom Anwalt prüfen lassen

Immobilienkaufverträge vom Anwalt prüfen lassen

ID: 2144560

Käufer wie Verkäufer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine anwaltliche Prüfung eines Kaufvertrages überflüssig ist. Sie vermuten, dass der Notar den Vertrag hinlänglich prüft. Aber da diese zur Neutralität verpflichtet ist, darf er keine der Parteien im Hinblick auf den Vertragsinhalt beraten.



VertragsunterzeichnungVertragsunterzeichnung

(firmenpresse) - Aufgabe des Notars
Rechtliche Beratung des Käufers und Verkäufers: Der Notar berät zur Rechtslage. Er bespricht beispielsweise, welche Belastungen auf dem Objekt liegen.
Erstellung eines Kaufvertrages: Nachdem er den Willen beider Parteien erfasst hat, entwirft er einen Kaufvertrag.
Beurkundung und Beglaubigung: Der Notar prüft die Personalien aller Parteien, verliest den Vertrag und lässt ihn unterschreiben. Im Anschluss beglaubigt er die Unterschriften.
Behördliche Abwicklung: Die Hauptaufgabe des Notars ist die weitere Abwicklung. Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, prüft und löscht vorhandene Belastungen, holt den Vorkaufsverzicht der Gemeinde ein, sendet ein Veräußerungsanzeige an das Finanzamt, überwacht die Kaufpreiszahlung und beantragt die Eigentumsänderung im Grundbuch.
Aufgabe des Rechtsanwalts
In der Regel beauftragt eine Partei den Rechtsanwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages, damit dieser den Kaufakt im Hinblick auf die Interessen dieser Partei überprüft. Wir bieten beispielsweise an, einen vom Notar formulierten Vertrag zu prüfen oder einen Vertrag im Sinne des Auftraggebers zu formulieren.
Wir achten insbesondere auf spezifische Risiken, die mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf verbunden sind. Das betrifft beispielsweise Altlasten, wie eine Kontaminierung des Bodens mit Giftstoffen. Es geht aber auch um den Übergang von Verpflichtungen, beispielsweise einem Wegerecht.
Da wir als Rechtsanwälte in jeglicher Hinsicht dem Auftraggeber mit Rat zur Seite stehen, prüfen wir gerne vorab, ob beispielsweise ein geplantes Bauvorhaben einem Grundstück möglich ist.
Typische Fehler in Immobilienkaufverträgen
Mängelhaftung unklar geregelt: Die meisten Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Mängel aus, sofern diese ihm vor dem Kauf nicht eindeutig bekannt waren. Wir prüfen, ob diese Regelung ein unangemessenes Risiko beinhaltet.

Ungenaue oder fehlende Angaben zum Objektzustand: Obwohl Laien den Zustand einer Immobilie selten richtig beurteilen können, steht in den meisten Verträgen lediglich, dass ein Objekt „im Zustand wie besichtigt“ übergeben wird. Es fehlen Angaben zu Altlasten, Baumängeln oder ausstehenden Renovierungsarbeiten. Im Nachhinein ist oft strittig, ob ein vorhandener Mangel vom Verkäufer verschwiegen wurde. Der Verkäufer verweist in solchen Fällen gerne darauf, dass der Kauf in Kenntnis des Mangels erfolgt ist.


Unvorteilhafte Zahlungsmodalitäten: Manche Regelungen bewirken, dass Käufer auch dann zahlen müssen, wenn der Verkäufer zugesagte Bedingungen nicht einhält oder umgekehrt der Kaufpreis erst nach Bezug des Objekts fällig wird.
Rechtswirksame Bedingungen und Klauseln: Ein Notar achtet üblicherweise nicht darauf, ob alle Klauseln im Vertrag wirksam sind. Wir prüfen, ob alle Vertragsbedingungen rechtlich haltbar sind. Natürlich helfen wir, rechtswirksame Klauseln zu verfassen, die eindeutig zu Ihren Gunsten auszulegen sind.
Vorteil, wenn ein Anwalt den Vertrag überprüft
Unsere Immobilienkaufvertragsprüfung bietet eine umfassende vertragliche Sicherheit. Wir achten darauf, dass die Rechte unseres Auftraggebers als Käufer beziehungsweise Verkäufer gewahrt bleiben. Da wir jahrelang mit der Prüfung von Immobilienkaufverträgen befasst sind erkennen wir mögliche Probleme, bevor sie entstehen. Wir warnen unsere Mandanten und passen den Vertrag zu seinen Gunsten
Unter dem Strich sparen wir dem Auftraggeber Geld, da durch die Prüfung des Vertrages teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Wir minimieren das Kostenrisiko und sorgen für absolute Kostentransparenz. Auf Wunsch listen wir alle neben dem Kaufpreis zu entrichten Zahlungen auf.

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Datum: 08.01.2025 - 15:08 Uhr
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Kategorie:

Immobilienangebote


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.01.2025

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