Bürgergeld: Weniger Widersprüche, leichter Anstieg bei Klagen // BA-Presseinfo Nr. 04

Bürgergeld: Weniger Widersprüche, leichter Anstieg bei Klagen // BA-Presseinfo Nr. 04

ID: 2145020

(ots) - ·
2024
sank die Zahl der Widersprüche, die der Klagen stieg geringfügig an

·
Widerspruchsquote
in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,8 Prozent

Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widersprüche in den Jobcentern
ein - das sind 2.002
weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von
47.934 auf 48.785.

Am häufigsten wurden Widersprüche gegen Entscheidungen zur
Berechnung von Wohnkosten, der Anrechnung von Einkommen/Vermögen sowie der
Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld eingelegt. Die meisten Widersprüche
fallen unter die Kategorie "Sonstiges", die verschiedene Gründe, wie
beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen, das Abführen
von Geldleistungen an andere Behörden und die fehlende Mitwirkung, zusammenfasst.

Bei den Klagen gab es einen leichten Anstieg. Mehr Klagen wurden
etwa gegen Leistungsminderungen eingereicht. Mit Auslaufen des
Sanktionsmoratoriums Ende 2022, haben die Jobcenter seit Anfang 2023 wieder
mehr Leistungsminderungen ausgesprochen. Trotz des Anstiegs liegt die Zahl der
Klagen mit 48.785 unter dem Niveau von 2022 (50.893).

Erledigte Widersprüche und Klagen

2024 haben die Jobcenter
422.201 Widersprüche bearbeitet und entschieden. Zwei Drittel davon wurden
zurückgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. Bei 137.013
Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten, weil fehlende
Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden (62.194).
Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde in 40.793 Fällen festgestellt.

57.014 Klagen wurden im
vergangenen Jahr durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwa 66 Prozent
abgewiesen oder zurückgenommen, rund 34 Prozent führten zu einer neuen
Entscheidung.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung weiterhin gering



Die Widerspruchs- und Klagequoten können nur für die
gemeinsam eingerichteten Jobcenter* - also Jobcenter, die von der Bundesagentur
für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, - berechnet werden. Diese versandten 2024 rund 19,7
Millionen Leistungsbescheide, gegen die 363.955 Widersprüche und 39.199 Klagen eingereicht
worden sind. Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,1
Prozentpunkte von 1,7 auf 1,8 Prozent, während die Klagequote unverändert bei
0,2 Prozent blieb.

Die Quoten sind Schätzwerte, da gegen
denselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.

*Hinweise für Redaktionen

-
Für
die Jobcenter gibt es zwei
unterschiedliche Organisationsmodelle. In sog. "gemeinsamen Einrichtungen (gE)" arbeiten Bundesagentur für Arbeit
(BA) und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben die Jobcenter gemeinsam.
2024 wurden 300 von 404 Jobcentern in dieser Form organisiert. Bundesweit betrieben
104 zugelassene kommunale Träger (zKTs)
die Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne Beteiligung der BA.

-
Die
in dieser Presseinformation genannten Zahlen werden für beide Organisationsformen
zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der Statistik
der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern.
Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt
die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen
Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die
eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsamen Einrichtungen
berücksichtigt.

-
Statistische
Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk)

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Straße 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2217
Fax: 0911/179-1487


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