Online-Casino muss mehr als 105.000 Euro zurückzahlen

Online-Casino muss mehr als 105.000 Euro zurückzahlen

ID: 2145976

Oberlandesgericht München bestätigt Verurteilung einer Online-Casinoanbieterin aus Malta



(firmenpresse) - München, 14.01.2025. Über 105.000 Euro hatte ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in knapp 2 ½ Jahren beim Glückspiel im Internet verloren. Das Landgericht Augsburg hatte das Online-Casino daraufhin zur Erstattung der Verluste verurteilt. Nachdem der Glückspielanbieter hiergegen in Berufung gegangen war, bestätigte das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 03.01.2025 das erstinstanzliche Urteil.

Online-Casinospiele waren bis einschließlich 30.06.2021 grundsätzlich in Deutschland verboten und durften auch danach nur mit einer deutschen Erlaubnis angeboten werden. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in obigem Verfahren vertretene Online-Glückspieler hatte von Dezember 2019 bis März 2022 bei einem Anbieter als Malta gespielt, der über keine entsprechende Erlaubnis verfügte. In diesem Zeitraum verlor der Online-Glückspieler mehr als 105.000 Euro.

Das Glückspielangebot ohne eine entsprechende deutsche Lizenz stellt einen Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag dar, was das Landgericht Augsburg und ihm folgend das Oberlandesgericht München zum Anlass nahmen, den Glückspielanbieter zur Erstattung der Verluste zu verurteilen. „Diese Entscheidungen reihen sich ein in eine nicht geringe Anzahl weiterer gerichtlicher Entscheidungen, die wir bis dato für unsere Mandanten in vergleichbaren Fällen erzielen konnten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

„Online-Glückspieler, die bei nicht in Deutschland lizenzierten Glückspielanbietern Verluste erlitten haben, können in Anlehnung an die auch vom Oberlandesgericht München vertretene Rechtsaufassung den Ersatz der Verluste geltend machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Spieler nichts von der Illegalität wussten und die Verluste noch nicht länger als 10 Jahre zurückliegen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 15.01.2025 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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