Trotz KfW-Streichung: Diese Treppenlift-Förderungen können Sie 2025 nutzen

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Wegfall des KfW-Zuschusses verunsichert Verbraucher




(firmenpresse) - KfW: Der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung fällt weg

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gab es gravierende Änderungen: Der Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) wurde zu Beginn des Jahres eingestellt. Bereits eingereichte Anträge werden zwar noch bearbeitet, neue Anträge sind aber nicht mehr möglich. Trotzdem bleibt die KfW eine wichtige Anlaufstelle für Unterstützung bei der Finanzierung eines Treppenlifts, da sie mit dem Förderkredit 159 "Altersgerecht Umbauen weiterhin einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau verschiedener Treppenliftarten und Aufzugsanlagen zur Verfügung stellt. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit werden finanziert, bei einem attraktiven Zinssatz. Diese Förderung richtet sich an alle, die ihre Wohnräume barrierefreier gestalten möchten, unabhängig vom Alter oder einem bestehenden Grad der Behinderung.

Pflegekassenzuschüsse: Bis zu 16.720 Euro sind möglich

Die Pflegekasse bleibt auch 2025 ein verlässlicher Partner, wenn es um Unterstützung bei der Finanzierung eines Treppenlifts geht. Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es seit diesem Jahr einen Zuschuss von 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, dann können die Zuschüsse sogar kombiniert werden, bis zu einer Höchstsumme von 16.720 Euro.

Regionale Förderungen und Förderkredite möglich

Auf Landes-, Stadt- und Kommunalebene gibt es zahlreiche, oft relativ unbekannte Förderprogramme - von Zuschüssen bis zu zinsgünstigen Krediten. Insbesondere die Förderbanken der einzelnen Bundesländer stellen Mittel für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Aber auch Städte und Gemeinden haben bisweilen eigene Fördertöpfe. Umfassende Recherche und einen gute Beratung lohnen sich, um die richtigen Förderprogramme zu identifizieren und die Anträge korrekt zu stellen. So können beim Einbau eines Treppenlifts alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden.



Neuer Förderrechner berücksichtigt alle aktuellen Änderungen

Sanimio.de hat einen Förderrechner entwickelt, der sämtliche Anpassungen der Fördermittel einbezieht. So erhalten Nutzer stets eine aktuelle und transparente Übersicht über ihre Fördermöglichkeiten. Der Treppenlift-Förderrechner ist kostenlos verfügbar unter www.sanimio.de/gesundheitsrechner/treppenlift-foerderrechner (www.sanimio.de/gesundheitsrechner/treppenlift-foerderrechner). Weitere Informationen rund um das Thema Förderung von Treppenliften sowie passende Dienstleister für eine professionelle Beratung und Umsetzung finden Sie auf www.sanimio.de (https://www.sanimio.de/).Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Als Teil der mittelständischen Unternehmensfamilie Müller Medien aus Nürnberg hat die Betreibergesellschaft Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG unter der Marke Digitale Seiten über 50 branchenspezifische Verzeichnisse für Handwerk und lokale Dienstleistungen etabliert, darunter seit 2023 auch Sanimio. Das Online-Branchenverzeichnis ermöglicht es Patienten, deutschlandweit unter mehr als 7.000 Sanitätshäusern den passenden Fachbetrieb zu finden - für individuelle medizinische Bedürfnisse. Den Sanitätshäusern selbst bietet Sanimio die Möglichkeit, ihr Unternehmen digital zu präsentieren und neue Vertriebswege zu erschließen.



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Datum: 23.01.2025 - 09:31 Uhr
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