Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin

Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin

ID: 2149173

R+V-Infocenter: Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten



(Bildquelle: Pixabay)(Bildquelle: Pixabay)

(firmenpresse) - Wiesbaden, 30. Januar 2025. Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts - sie ist trotzdem weiter für Mietzahlungen oder Schäden verantwortlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.



Eheleute, Partnerschaften oder Wohngemeinschaften: Oft unterschreiben alle, die einziehen, den Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieterinnen oder Hauptmieter. "Damit tragen sie gemeinsam die Mietkosten und andere vertragliche Verpflichtungen für die Wohnung. Die konkrete Aufteilung muss die Mietgemeinschaft selbst festlegen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Möchte eine Partei ausziehen, gilt der gemeinsame Vertrag trotzdem weiter: Ein Auszug allein beendet das Mietverhältnis nicht. Die Vermieterseite kann die Miete und andere Kosten weiterhin von allen Parteien einfordern.



Kündigung geht nur gemeinsam

Grundsätzlich gilt zudem: Unterzeichnen mehrere Parteien einen Mietvertrag, können sie diesen nur gemeinsam kündigen. Will eine Person ausziehen, die andere aber weiter in der Wohnung bleiben, muss der Mietvertrag umgeschrieben werden. Doch das geht nur, wenn die Vermieterseite damit einverstanden ist: "Daher sollte schon bei Abschluss eines Mietvertrags schriftlich festgehalten werden, was beim Auszug von nur einer Partei geschieht. Sonst kann ein Mieter oder eine Mieterin unter Umständen allein gar nicht kündigen - und erlebt eine unangenehme Überraschung", erklärt R+V-Experte Rempel. Denn im schlimmsten Fall ist eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig, um aus dem Mietvertrag herauszukommen. "Und so lange bleibt man in der Haftung für Miete, Nebenkosten und sogar Schäden an der Mietsache, selbst wenn man längst ausgezogen ist", ergänzt Rempel. Anders liegt der Fall, wenn in einer WG jedes Mitglied einen einzelnen Vertrag mit der Vermieterpartei geschlossen hat oder wenn im Mietvertrag explizit geregelt ist, dass eine der Parteien kündigen kann.





Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Gerade bei Wohngemeinschaften werden immer wieder Zimmer frei. Wenn nicht jeder einen eigenen Mietvertrag hat, empfiehlt sich eine sogenannte "Nachfolge-Klausel" im Mietvertrag einzufügen oder die Untervermietung ausdrücklich zu erlauben.

- Regelungen zur anteiligen Miethöhe und zur Nebenkostenabrechnung sollten immer schriftlich festgehalten werden.

- Wenn die Mietparteien verheiratet waren und sich trennen, gelten besondere Regelungen für die Kündigung von Mietverträgen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  Hotelbesitzer Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien Filigrane Feinarbeit an prächtiger Fassade
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.01.2025 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2149173
Anzahl Zeichen: 2798

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 214 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Auto parken: Offene Fenster können teuer werden ...
Wiesbaden, 28. Mai 2026. Einen Hitzestau im Auto vermeiden: Bei sommerlichen Temperaturen parken viele ihre Wagen mit geöffneten Fenstern. Doch wer sein Fahrzeug verlässt, muss es gegen unbefugte Benutzung sichern - sonst kann es teuer werden. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufme

Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen ...
Wiesbaden, 20. Mai 2026. Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist. Manche Mieter haben schon zum

Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert ...
Wiesbaden, 7. Mai 2026. Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen.


Weitere Mitteilungen von Infocenter der R+V Versicherung


Filigrane Feinarbeit an prächtiger Fassade ...
Fratzen und Fabelwesen, Götter und Narrengestalten: Das Hoppener Haus gehört mit seiner reichen Ornamentik zu den imposantesten Fachwerkhäusern von Celle. Die Fassade des fast 500 Jahre alten Gebäudes wurde nun saniert – in filigraner Kleinarbeit und unter Wahrung seines historischen Erbes. Zu

Hotelbesitzer Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien ...
Die Hotel Investments AG ( www.hotel-investments.ch), ein bekanntes Unternehmen im Bereich Hotelinvestitionen und Hotelmanagement mit Sitz in der Schweiz, ist auf der Suche nach weiteren betreiberfreien Stadthotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Als etablierter Hotelbesitzer ist die Ho

ALL NATURAL WOOD OIL– OLI-NATURA HS Profiöl: Starker Schutz, null VOC ...
Möbel, Treppen, Böden – farblos oder farbig, 1C oder 2C: Das OLI-NATURA HS Profiöl bringt Holzveredelung auf ein neues Level. 100 % Naturölanteil. Ein einziger Auftrag. Maximaler Schutz. Der VOC-freie Leinöl-Tungöl-Blend dringt tief ins Holz ein und sorgt für eine widerstandsfähige, diffus

Kluge Köpfe, smarte Konzepte: Wie eigenentwickelte KI bei Drees & Sommer Aufwand reduziert ...
Noch gibt es wenige Unternehmen im Bau- und Immobilienbereich, die Künstliche Intelligenz umfassend einsetzen. Beim Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE mit Hauptsitz in Stuttgart sieht das anders aus. So ist die auf Bau, Immobilien und Infrastruktur spezialisierte Firma mit 6.500 Mitarbeiten


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z