Mehr Zeit für Steuerumstellungen und weniger Bürokratie für kommunale Unternehmen

Mehr Zeit für Steuerumstellungen und weniger Bürokratie für kommunale Unternehmen

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Das Jahresende bringt gute Nachrichten für viele Kommunen und ihre Unternehmen: Die Frist für steuerliche Umstellungen wurde verlängert, und in Bayern gibt es spürbare Vereinfachungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen. Welche Vorteile das für Kommunen und kommunale Betriebe bedeutet und wie Sie jetzt handeln sollten, erfahren Sie hier.



(firmenpresse) - Steuerumstellung erst ab 2027 verpflichtend

Kommunen sollten ursprünglich ab 2025 neue steuerliche Regelungen anwenden, die ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten – etwa den Betrieb von Schwimmbädern oder Sporthallen – neu einordnen. Diese Regelungen, bekannt als § 2b UStG, hätten bedeutet, dass Kommunen auf bestimmte Einnahmen Umsatzsteuer zahlen müssen. Nun wurde die Frist durch das Jahressteuergesetz 2024 verlängert: Bis 31. Dezember 2026 bleibt alles wie bisher. Das gibt Kommunen mehr Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die verlängerte Übergangsfrist aktiv, um Risiken zu minimieren und Prozesse anzupassen:

1. Prüfen Sie Einnahmen und Ausgaben auf mögliche steuerliche Auswirkungen.
2. Erstellen Sie einen Plan, um die Umstellung rechtzeitig umzusetzen.

Zudem wurde eine diskutierte Steuerbefreiung für Schwimmbäder und Sporthallen, die für viele Kommunen finanziell nachteilig gewesen wäre, nicht umgesetzt.


Weniger Bürokratie für kommunale Unternehmen in Bayern

Kommunale Unternehmen in Bayern können sich ebenfalls über Erleichterungen freuen: Am 28. November 2024 hat der Bayerische Landtag neue Regeln beschlossen, die den Aufwand bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und Nachhaltigkeitsberichten deutlich reduzieren.

Wichtig für Unternehmen: Damit diese Vereinfachungen greifen, müssen die Satzungen Ihrer Unternehmen angepasst werden. Diese Änderungen sollten möglichst zeitnah vorgenommen werden, damit Sie die neuen Regelungen bereits beim nächsten Jahresabschluss nutzen können.


Warum Sie jetzt handeln sollten

Die Verlängerung der Frist für steuerliche Umstellungen und die neuen Vereinfachungen bieten große Chancen, erfordern jedoch gezielte Schritte:

1. Nutzen Sie die verlängerte Steuerfrist: Planen Sie die Umstellung auf die neuen Regelungen bis 2027 sorgfältig.


2. Profitieren Sie von den Erleichterungen in Bayern: Nehmen Sie die notwendigen Satzungsänderungen vor, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.


Checkliste: Steuerliche Änderungen und Satzungsanpassungen für Kommunen

Um Ihnen bei der Vorbereitung auf die steuerlichen Änderungen zu helfen, haben wir eine umfassende Checkliste für Kommunen erstellt: https://mtg-group.de/kommunalberatung/checkliste-fuer-kommunen-steuerliche-aenderungen-optimal-vorbereiten/ Diese Checkliste unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Schritte systematisch anzugehen und rechtzeitig umzusetzen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Ihr Partner für kommunale Beratung: Die MTG Wirtschaftskanzlei steht Kommunen und ihren Unternehmen mit jahrelanger Erfahrung in steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Unser interdisziplinäres Team unterstützt Sie dabei, die neuen Vorgaben optimal umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.mtg-group.de/kommunalberatung

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Datum: 03.02.2025 - 11:50 Uhr
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Telefon: 0944120700

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Wirtschaft (allg.)


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.02.2025
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