Rechtliche estandsanalyse von Mietverträgen
ID: 215027
Auf Grund von Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im gewerblichen Mietrecht ist davon auszugehen, dass über 90% der Bestandsverträge bei Gewerbeimmobilien unwirksame Klauseln zur Überwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungslasten sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter enthalten.
Notwendig ist eine rechtliche Bestandsanalyse der Mietverträge, um das Kostenrisiko abschätzen zu können. Für Zwecke der internen Kalkulation der Immobilien sind Rückstellungen für die Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen zu bilden, sofern keine wirksame Verpflichtung des Mieters besteht. Mit den Mietern ist Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuarbeiten, Mietvertragsänderungen zur Einführung wirksamer Klauseln zu vereinbaren. Die Erfahrung zeigt, dass dies meistens gelingt und zumindest die Mehrheit der Mieter durchaus bereit ist, eine wirksame, neue Verpflichtung einzugehen.
Wir prüfen welche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche Ihnen gegenüber Ihrem ehemaligen Mieter zustehen. Angesichts der Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen über unwirksame Schönheitsreparaturklauseln ist dies wichtig geworden.
Wir wissen, welche Formalien eingehalten werden müssen und wie die sehr kurze Verjährungsfrist nach Rückgabe des Mietobjektes unterbrochen werden kann.
Diese Dienstleistungen bieten wir insbesondere Vermietern, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen,
Eigentümergemeinschaften und Asset Management Firmen an.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwältin Constanze Becker ist Rechtsanwältin und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.
Zu den Mandanten gehören in erster Linie mittelständische Unternehmen und deren Inhaber (Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften). Aber auch Einzelfirmen und Privatpersonen gehören zu unserem ständig wachsenden Mandantenstamm.
Datum: 22.06.2010 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 215027
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RAin Becker
Stadt:
München
Telefon: 089/ 41804103
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.06.2010
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