Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag

Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag

ID: 2150417

R+V-Infocenter: Beim Parken entsprechende Regelung beachten



(Bildquelle: Pixabay)(Bildquelle: Pixabay)

(firmenpresse) - Wiesbaden, 5. Februar 2025. Wer am Straßenrand parkt, muss oft einen Parkschein oder die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Diese Regelung gilt in vielen Innenstädten werktags - also auch an Samstagen. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.



In der Nähe von Geschäften und Restaurants oder in belebten Wohnvierteln ist das Parken am Straßenrand oft erlaubt. Allerdings ist das in der Regel zeitlich beschränkt: Je nach Uhrzeit und Tag dürfen Autos dort nur mit Parkscheibe oder Parkschein stehen. "Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Knöllchen rechnen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Die Verkehrsschilder zeigen, an welchen Tagen die Parkscheibe oder ein gekaufter Parkschein notwendig ist. So kann die Angabe zum Beispiel "Montag bis Freitag" oder "werktags" lauten. Wichtig zu wissen: "Der Samstag gehört zu den Werktagen. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht dazu", erklärt R+V-Experte Richter. Ausnahme: Die Beschilderung schließt den Samstag aus, es steht dort also "werktags außer samstags".



Bei defekter Parkuhr: Parken nur mit Parkscheibe

Was tun, wenn die Parkuhr defekt ist? "Man darf parken, muss sich aber an die Höchstparkdauer halten und eine Parkscheibe nutzen", sagt Richter. Diese darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden, bei Ankunft um 12:45 Uhr beispielsweise auf 13:00 Uhr. Dabei muss der Zeiger genau auf einem Strich stehen. "Die Parkscheibe nachzustellen und somit die Parkdauer zu verlängern, ist verboten", ergänzt Richter.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wird die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschritten, sind 20 Euro fällig. Steht das Auto mehr als drei Stunden zu lang auf dem Parkplatz, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro.

- Parkscheiben haben eine festgelegte Größe von 11 x 15 cm und müssen blau-weiß sein.



- Zudem sind inzwischen elektronische Parkscheiben erlaubt, wenn diese eine Typengenehmigung aufweist. Für sie gilt: Über dem Display muss gut lesbar "Ankunftszeit" stehen. Zudem muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite abgebildet sein.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.02.2025 - 11:26 Uhr
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Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Auto & Verkehr



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