Neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft: Deutsche Umwelthilfe fordert weitere Maßnahmen zur konsequenten Mehrwegförderung
ID: 2150714

(ots) -
- Neue EU-Verpackungsordnung regelt künftig, wie Produkte in Supermärkten verpackt und recycelt werden
- Weniger Obst und Gemüse in Plastikverpackungen, Mehrwegflaschen bei Discountern, Aus des Getränkekartons - DUH analysiert mögliche Neuerungen
- DUH fordert von neuer Bundesregierung weiterführende Maßnahmen zur Mehrwegförderung wie Abgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Wegwerfgeschirr
Die neue EU-Verpackungsverordnung gibt künftig vor, wie Produkte vor und hinter den Supermarktregalen verpackt und recycelt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die wichtigsten Neuerungen analysiert: Neben recyclingfähigeren Verpackungen können Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2030 mit weniger in Plastik verpacktem Obst und Gemüse, weniger unnötig großen Luftverpackungen und einem verbesserten Mehrwegangebot in Discountern rechnen. Vieles hängt jedoch von der Umsetzung in Deutschland sowie von der Ausarbeitung rechtlicher Details in Brüssel ab. Die DUH fordert deshalb von der neuen Bundesregierung, Mehrweg über die EU-Verpackungsverordnung hinaus zu fördern - wie durch eine Lenkungsabgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Wegwerfgeschirr.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Wir brauchen weniger unnötige Verpackungen, flächendeckende Mehrwegsysteme und recyclingfähige Verpackungen - nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. Mit 227 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf und damit knapp 22 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Durch zahlreiche Ausnahmen, Kann-Bestimmungen und noch zu klärende rechtliche Details der nun geltenden EU-Verpackungsverordnung ist der Weg hin zu weniger Einweg-Müll noch weit. Wir fordern von der neuen Bundesregierung deshalb, die Handlungsspielräume der Verordnung zu nutzen und Mehrweg konsequent zu fördern - für die Umwelt, regionale Wirtschaftskreisläufe und zukunftsorientierte Geschäftsmodelle. Dafür braucht es finanzielle Anreize wie zum Beispiel eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Getränkeverpackungen. Auch Mehrwegquoten für andere Produktgruppen wie Aufstriche, Speiseöle, Wein oder Molkereiprodukte sind wichtige Mittel im Kampf für weniger Abfall."
Gemäß der Verordnung sollten im Supermarkt ab 2030 kaum mehr Obst und Gemüse in Plastik verpackt sein. Durch eine Begrenzung des Luftanteils in Verpackungen dürfen Produkte wie Cornflakes oder Süßigkeiten nicht mehr in unnötig großen Verpackungen in den Regalen stehen. Hotels dürfen ab 2030 keine Portionsverpackungen, sondern nur noch Spender für Seifen und Shampoos verwenden.
Zudem werden Mehrwegverpackungen für Unternehmen zum Transport ihrer Waren innerhalb der EU zur Pflicht. Bis 2030 müssen Waren beim Versand an Verbraucherinnen und Verbraucher zudem zu 40 Prozent in Mehrweg verpackt sein. Wenn jedoch Unternehmen von der Ausnahme für Kartonschachteln Gebrauch machen, wird sich kaum etwas ändern. Verpackungen, die zu weniger als 70 Prozent recyclingfähig sind, gelten ab 2030 nicht als recycelbar und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 2038 gilt dies für Verpackungen mit weniger als 80 Prozent Recyclingfähigkeit. Damit würden nach heutigem Stand beispielweise Getränkekartons verboten. Die aktuelle Recyclingquote liegt derzeit in Deutschland bei 71 Prozent.
Link:
Infopapier zu den Neuerungen durch die EU-Verpackungsverordnung: https://l.duh.de/p250206
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, schaegg@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
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Datum: 06.02.2025 - 11:37 Uhr
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