Victory Media AG: Anlegern drohen Steuernachzahlungen
Die Victory Medienfonds wurden in den 90iger Jahren von dem Initiator Franz Landerer gegründet. Die Gründungsphase und die Folgejahre waren ein voller Erfolg. Medienberichten zufolge haben die Initiatoren seit 1991 mit 24 Filmfonds bei 8500 Anlegern ungefähr 350 Mio. Euro Kapital eingesammelt. In den besten Jahren der Medienfonds, die1998 bis 2002 waren, konnten die Anleger nämlich von der Steuersparanlage erheblich profitieren. Dieses Steuersparkonzept ist allerdings langfristig nicht aufgegangen.
Nun muss sich der Initiator der Victory Medienfonds Franz Landerer in einem Strafprozess vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Am 14.06.2010 wurde ihm vor dem LG Augsburg von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, unberechtigt Versicherungsprämien kassiert, Gelder zwischen einzelnen Medienfonds verschoben und Lizenzeinnahmen an Anleger ausgeschüttet zu haben, obwohl diese Investoren anderer Filmfonds zugestanden hätten.
Darüberhinaus wird ihm vorgeworfen, Steuerhinterziehung begangen zu haben. Die Herstellereigenschaft in manchen Filmen wird bezweifelt, da diese Filme von Dritten gekauft worden seien. Aufgrund der Herstellereigenschaft konnte die Fondsgesellschaft Verluste in voller Höhe geltend machen, obwohl diese über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden mussten. Sollte die Herstellereigenschaft jedoch nachträglich aberkannt werden, drohen Anlegern Steuernachzahlungen. Der Prozess soll bis September dieses Jahres dauern.
Mögliche Folgen des Strafprozesses für Anleger
Für die Anleger der Victory Medienfonds könnte die nachträgliche Aberkennung der steuerlichen Verlustzuweisung zu Steuernachzahlungen führen. Die Steuernachzahlungen müssten dann auch noch verzinst werden. Dies wäre nicht einmal die einzig zu befürchtende Folge. Anleger könnten auch in Höhe der aus dem Eigenkapital gezahlten Ausschüttungen in Haftung genommen zu werden.
Zahlreiche betroffene Medienfonds Anleger haben bereits Klagen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen und Vermittler erhoben, weil sich die Versprechungen nicht bewahrheitet haben und die Anleger teilweise mit falschen Prospektangaben getäuscht wurden.
Wir empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Schadensersatzansprüche durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
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Datum: 23.06.2010 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 23.06.2010
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