Private Unterlagen: Was kann wann in den Müll?
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(ots) - Ob Kontoauszüge, Steuerbescheide oder Rechnungen: In einem privaten Haushalt sammelt sich schnell viel "Papierkram" an. Manche Unterlagen sollte man trotzdem lieber längere Zeit aufbewahren, rät das Infocenter der R+V-Versicherung.
Die Unterlagen einfach wegwerfen? Für Privatpersonen gibt es lediglich zwei gesetzliche Vorgaben: Wer Handwerksbetriebe mit Arbeiten am Haus oder in der Wohnung beauftragt, muss die Rechnungen zwei Jahre aufbewahren. Dasselbe gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für die Reinigung der Wohnung oder für die Gartenpflege. "Damit will der Gesetzgeber Schwarzarbeit eindämmen", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Ohne Belege drohen hohe Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Die zweite Vorgabe: Wer 500.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, muss sechs Jahre lang alle steuerrelevanten Belege und Aufzeichnungen behalten. Die Aufbewahrungsfristen gelten unabhängig davon, ob die Unterlagen digital oder in Papierform vorliegen.
Kontoauszüge drei Jahre aufbewahren
Darüber hinaus besteht keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen. Bei Kontoauszügen, Kaufbelegen und Versicherungsnachweisen gibt es andere gute Gründe, sie erst einmal abzuheften. Beispiel Kaufbelege: Sie sollten mindestens zwei Jahre aufgehoben werden - bei einer längeren Herstellergarantie auch darüber hinaus. "In diesem Zeitraum kann man mangelhafte Ware im Regelfall reklamieren und mit Kaufbeleg ist das deutlich einfacher", sagt Nuß.
Bei Kontoauszügen empfiehlt Jurist Nuß eine dreijährige Aufbewahrung: "So lange läuft die Verjährungsfrist bei den meisten Alltagsgeschäften." Privatpersonen können zum Beispiel bei einer ungerechtfertigten Mahnung mit dem Kontoauszug belegen, dass sie bezahlt haben. Wer eine Versicherung abschließt, bekommt einen Versicherungsschein. Dieser sollte mindestens so lange greifbar sein, wie die Versicherung besteht. "Versicherungsscheine sollte man auch nach einer Kündigung noch drei Jahre behalten. Erst danach ist üblicherweise die Verjährungsfrist abgelaufen", sagt Sascha Nuß. Für Steuerunterlagen sind sogar vier Jahre Aufbewahrung sinnvoll, um bei Nachfragen alles parat zu haben.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Es gibt Dokumente, die man auch ohne Aufbewahrungspflicht niemals wegwerfen sollte. Dazu gehören das Familienstammbuch, Urkunden zur Geburt oder Heirat, Abschlusszeugnisse und Unterlagen zur Rentenberechnung und Sozialversicherung. Der lückenlose Nachweis über die Zeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit beispielsweise ist wichtig für den Rentenbescheid.
- Am sichersten ist es, private Dokumente vor dem Wegwerfen zu schreddern. So haben Datendiebe keine Chance.
- Ältere Kontoauszüge kann man meistens gegen Gebühr bei der Bank anfordern.
- Kaufbelege für teuren Schmuck oder ein hochpreisiges Smartphone können bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl wichtig sein. Sie sollten länger aufbewahrt werden, etwa als Nachweis für die Hausratversicherung.
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Datum: 18.02.2025 - 10:05 Uhr
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