LG Hamburg: Signal Iduna Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit
ID: 2154116
Der Versicherungsnehmer, der sich noch in der Ausbildung bei der Polizei befand, erkrankte im Jahr 2021 an einer mittelgradigen depressiven Episode und einer Zwangsstörung. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Signal Iduna Lebensversicherung. Umso schockierter war er, als die Signal Iduna nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern auch vom Versicherungsvertrag zurücktrat mit der Begründung einer vorgeblich falschen Beantwortung von Gesundheitsfragen.
Klage gegen die Signal Iduna Lebensversicherung
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht HAmburg eingeleitet.
Vergleich mit der Signal Iduna Lebensversicherung
Das Gericht hörte die Parteien in der mündlichen Verhandlung zunächst an und unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung des bestehenden Versicherungsfalls bei Zahlung eines fünfstelligen Betrags vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es sehr wichtig, eine zügige Einigung zu finden, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf.
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Datum: 22.02.2025 - 18:48 Uhr
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