Allianz Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Tremor

Allianz Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Tremor

ID: 2154139

Die Allianz Lebensversicherung AG zahlt nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten einer Versicherungsnehmerin aufgrund eines Tremors eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung der Renten eingestellt hatte.




(firmenpresse) -
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz Lebensversicherung AG abgeschlossen. Ende 2020 erkrankte sie an einem Tremor und war seitdem in ihrem Beruf als Zahnarzthelferin berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz Lebensversicherung AG
Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und erhielt diese auch ausbezahlt. Anfang.2024 teilten die Allianz unserer Mandantin allerdings mit, die Leistung einstellen zu wollen, und verwies unsere Mandantin auf ihre neue Tätigkeit als Kinderpflegerin.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Verzögerung unverhältnismäßig war, und forderte daher unter ausführlicher Begründung der Berufsunfähigkeit die Allianz Lebensversicherung auf, das Anerkenntnis zu bestätigen und Zahlungen wegen Berufsunfähigkeit wieder aufzunehmen.
Anerkenntnis durch Allianz Lebensversicherung AG
Ein viertel Jahr später erkannte die Allianz Lebensversicherung die Berufsunfähigkeit unserer Mandantin an und zahlte alle offenen Renten.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..


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Datum: 23.02.2025 - 15:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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