Mit über 55 noch einmal die Schulbank drücken
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Ausserdem wolle die Bundesregierung ältere Bezieher von Arbeitslosengeld I motivieren, auch einen Job anzunehmen, der geringer bezahlt werde als der bisherige: "Diese Personen sollen aus der öffentlichen Kasse im ersten Jahr 50 Prozent und im zweiten Jahr 30 Prozent der Lohndifferenz zu ihrem letzten Nettolohn erstattet bekommen." Auf die Frage der Handelsblattredakteure, dies klinge so ähnlich wie die Entgeltsicherung, antwortete Müntefering: "Wir wollen an Bewährtem ansetzen, das präzisieren, ausbauen und zur breiteren Anwendung bringen. Unser Angebot eines Kombilohns gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I, die älter sind als 50 Jahre. Sie erhalten dann einen Rechtsanspruch auf den Kombilohn."
"Selbstverständlich gibt es kein Simsalabim für den Arbeitsmarkt. Aber zum Beispiel der Arbeitsmarkt in Grossbritannien zeigt, dass es sich nicht um Hexerei handelt, wenn man ältere Arbeitnehmer nicht zum alten Eisen abstempelt. Müntefering spricht einen wichtigen Punkt an. Ältere Arbeitnehmer sind den Jüngeren oft in puncto Erfahrung und Routine voraus. Aber ihnen fehlt es oft an frischem Wissen. Grössere Anstrengungen bei der Weiterbildung könnten helfen, diese Scharte auszuwetzen. Allerdings müssen ältere Arbeitnehmer auch zu gewissen Opfern bereit sein. Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sollten nicht nur von den jüngeren Menschen erwarten, dass sie flexibel und notfalls zu Abstrichen beim Gehalt bereit sind und sich auch nicht dagegen sträuben, in fortgeschrittenem Altern noch einmal ‚die Schulbank zu drücken’. Lebenslanges Lernen darf nicht nur ein Schlagwort bleiben", sagt Udo Nadolski, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash http://www.harveynash.de.
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Datum: 17.07.2006 - 13:09 Uhr
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