Öffentlich-rechtliche tagesschau löscht Artikel mit Falschmeldungen und gibt Unterlassungserkläru

Öffentlich-rechtliche tagesschau löscht Artikel mit Falschmeldungen und gibt Unterlassungserklärungen gegenüber dem Milliardär Alischer Usmanow und seiner Schwester ab

ID: 2157077

(ots) - Die "tagesschau", Deutschlands älteste und einflussreichste Nachrichtensendung, hat nach Abgabe von strafbewehren Unterlassungserklärungen gegenüber dem usbekisch-russischen Milliardär Alischer Usmanow und seiner Schwester Gulbakhor Ismailova einen Artikel ("Wie viel Vermögen schon eingefroren ist") vollständig von ihrem Internetauftritt gelöscht. Der Text enthielt mehrere falsche Tagsachenbehauptungen.

In ihrer unzutreffenden Berichterstattung hatte die "tagesschau" behauptet, "Usmanow sollen in Deutschland u.a. auch Luxusimmobilien gehören." Vergleichbare, falsche Tatsachenbehauptungen, insb. in Bezug auf Immobilien am Tegernsee, wurden wiederholt gerichtlich untersagt.

Ebenfalls unzutreffend war die in demselben Artikel enthaltene Passage, die sich auf die Mega-Yacht "Dilbar" bezog. Die "tagesschau" hatte unzutreffend behauptet: "Die deutschen Behörden haben inzwischen ermittelt, dass das Schiff Gulbahor Ismailova gehört, der Schwester des...Alisher Usmanov."

Auch bezüglich derartiger Äußerungen haben eine Vielzahl von großen Medien auf unsere Abmahnungen für unsere Mandantin schon zuvor Unterlassungserklärungen abgegeben.

Es ist insbesondere nicht das erste Mal, dass der NDR, der die "tagesschau" journalistisch verantwortet, vergleichbare Falschbehauptungen aufgestellt und verbreitet und daher schon in der Vergangenheit mehrfach strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterzeichnet hat. Aufgrund von Zuwiderhandlungen des Senders gegen diese Unterlassungserklärungen ist er jetzt auch zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichtet.

Seit 2022 wurden zahlreichen europäischen Medien falsche Tatsachenbehauptungen verboten und gelöscht, wonach Herr Usmanow und/oder Frau Ismailova Eigentümer der genannten Vermögenswerte seien, die tatsächlich in unwiderruflichen Treuhandfonds gehalten werden, an denen weder Herr Usmanow noch seine Schwester Kontroll- oder Eigentumsrechte haben. Im Februar forderte die dpa, Deutschlands größte Nachrichtenagentur, ihre Medienpartner in einer Sondermeldung auf, eine dpa-Meldung zurückzuziehen und zu löschen, in der behauptet wurde, Frau Ismailova sei die Eigentümerin der "Dilbar".



Der Rat der EU nutzt mit Billigung der Gerichte der EU Zeitungsveröffentlichungen mit den unwahren Behauptungen, um Frau Ismailova zu sanktionieren. Die - falsche - Behauptung, Herr Usmanow habe seiner Schwester Vermögenswerte übertragen, genügt dabei als Grundlage für die Verhängung dieser Sanktionen. Selbst das BKA hat auf unsere Abmahnung hin seine Tweets mit der Behauptung, Frau Ismailova sei Eignerin der "Dilbar", gelöscht.

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Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599


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