Fünf Forderungen zur Belebung des Wohnungsmarkts

Fünf Forderungen zur Belebung des Wohnungsmarkts

ID: 2157245

(ots) - vdp-Appell, Impulse zur Wohnungsbaupolitik im Koalitionsvertrag aufzunehmen

Mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen und die mögliche Bildung einer neuen Bundesregierung appelliert der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) an CDU/CSU und SPD, die Wohnungsbaupolitik zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen.

"Die Bezahlbarkeit des Wohnens gehört in der politischen Agenda weit nach oben."
Jens Tolckmitt

"Es war völlig unverständlich, dass der gravierende Wohnungsmangel im Wahlkampf so gut wie keine Rolle gespielt hat. Umso wichtiger ist es, die Bezahlbarkeit des Wohnens in den Koalitionsverhandlungen in der Agenda weit nach oben zu setzen, es ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich immer mehr zu, insbesondere in den Metropolen. Wir benötigen jetzt zügig Impulse der Politik, die die hohen Kosten adressieren, sowie stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, auf die sich alle Marktakteure langfristig verlassen können", betonte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.

"Neben Verteidigung und Infrastruktur muss auch die sich seit Jahren verschärfende Knappheit an bezahlbarem Wohnraum angemessen Berücksichtigung finden."
Jens Tolckmitt

Mit Blick auf die jüngst erzielte Einigung von CDU/CSU und SPD auf umfangreiche Investitionen ergänzte er: "Wir begrüßen die Bereitschaft von CDU/CSU und SPD, erhebliche Mittel für die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu mobilisieren. Das ist überfällig. Wir fordern aber nachdrücklich, dass bei den in den Blick genommenen Investitionen neben Verteidigung und Infrastruktur auch die sich seit Jahren verschärfende Knappheit an bezahlbarem Wohnraum angemessen Berücksichtigung findet. Der Wohnraummangel ist nicht nur ein zentrales soziales Thema unserer Zeit, sondern auch ein Hemmschuh für eine nachhaltige Belebung der Volkswirtschaft."

Angesichts der Brisanz, die das knappe Wohnraumangebot in sozialer Hinsicht birgt, richtet der vdp fünf Forderungen an Politik und Aufsichtsbehörden, die aus Sicht des Verbands kurzfristig positive Impulse zur Entspannung des Wohnungsmarktes liefern würden.



1) Beibehaltung eines eigenständigen Bundesbauministeriums mit erweiterten Kompetenzen

Der vdp schätzt die Arbeit, die das Bundesbauministerium in den vergangenen drei Jahren geleistet hat. Der dringende Handlungsbedarf wurde erkannt. Jedoch reichten die Zuständigkeiten des Ministeriums teilweise nicht aus, um den enormen wohnungspolitischen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Daher plädiert der Verband an CDU/CSU und SPD, an einem eigenständigen Bundesbauministerium festzuhalten und dessen Zuständigkeit um die energetische Sanierung des Bestands zu erweitern.

2) Senkung der Grunderwerbsteuer

Mit dem Ziel, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern und die finanzielle Belastung der Privathaushalte zu reduzieren, regt der vdp an, die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer zu senken. Dies würde den Fremdkapitalbedarf beim Immobilienerwerb deutlich reduzieren, was insbesondere jungen Familien und Erstkäufer den Zugang zu Wohneigentum erleichtert. Die geringere Steuerlast würde zudem zur Vermögensbildung der Bevölkerung beitragen. Aus diesem Grund plädiert der vdp an die neue Bundesregierung, verstärkt auf die für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständigen Bundesländer einzuwirken.

3) Abschaffung des sektoralen Systemrisikopuffers

Die Kreditvergabe der immobilienfinanzierenden Banken wird inzwischen durch unterschiedliche Regulierungsmaßnahmen erschwert. Wesentlich ist hier der in Deutschland verhängte sektorale Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen in Höhe von 2 % zu nennen, der seit Anfang 2022 gilt. Banken haben somit in entsprechender Höhe mehr Eigenkapital für Wohnimmobilienkredite vorzuhalten, was die Kreditvergabe einschränkt und verteuert. Der vdp macht darauf aufmerksam, dass die bei Einführung genannten Argumente der Aufsicht für den Puffer - ein dynamisches Kreditwachstum und steigende Immobilienpreise - längst hinfällig sind. Eine regulatorische Maßnahme, deren Sachgrund nicht existiert, muss abgeschafft werden. Eine maßvollere makroprudenzielle Politik würde die Kreditvergabe erleichtern und Investitionen in den Wohnungsbau fördern.

4) Abmilderung des Risikogewichts bei Projektentwicklungen

Eine weitere Regulierungsmaßnahme, die der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und der nachhaltigen Transformation des Gebäudebestands entgegensteht, ist ein spezifisches Element der europäischen Umsetzung der Basel III-Eigenkapitalregeln. Diese sehen für sogenannte ADC-Finanzierungen (Acquisition, Development and Construction) ein Risikogewicht in gleicher Höhe wie für ausgefallene Forderungen vor. Für die Finanzierung neuer Wohnimmobilienprojekte und umfassender energetischer Sanierungen von Wohnimmobilien stellt diese Regelung eine erhebliche und nicht nachvollziehbare Belastung dar. Eine Abmilderung des Risikogewichts für ADC-Finanzierungen würde die Eigenkapitalanforderungen an Banken spürbar verringern und die Finanzierungskosten reduzieren. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, hierfür in Europa zu werben.

5) Staatliche Ausfallgarantien für den Wohnungsbau

Um insbesondere den derzeit so verhaltenen Wohnungsneubau zu unterstützen, schlägt der vdp als konkrete und schnell umsetzbare Maßnahme vor, dass der Staat Ausfallgarantien für 80 % der Summe von Darlehen, die für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ausgereicht werden, übernimmt. Damit könnten die Finanzierungskosten für Investitionen deutlich gesenkt werden. Angesichts der historisch niedrigen Verlustraten von Wohnungsbaukrediten - die Gesamtverluste aus Darlehen, die durch Wohnimmobilien besichert sind, betrugen 2023 laut BaFin 0,02 % - ist zu erwarten, dass die finanziellen Belastungen des Staates durch die Übernahme der Ausfallgarantie marginal blieben.

Weitere Details zu den fünf Forderungen sind im vollständigen vdp-Positionspapier zu finden, das unter diesem WEBSITE-LINK (https://www.pfandbrief.de/site/de/vdp/Presse/News/pressemitteilungen/20250310_Wohnungspolitik.html) aufrufbar ist.

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Datum: 10.03.2025 - 08:30 Uhr
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