Milliardenschweres Sondervermögen darf nicht zum Bremsklotz für den digitalen Infrastrukturausbau werden
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Klare Handlungsempfehlungen pro Wettbewerb / VATM stellt Leitbild-Gutachten (ZEW) 2030 vor

(PresseBox) - Die künftige Bundesregierung muss in den kommenden Koalitionsverhandlungen die Weichen stellen, damit Deutschlands Wirtschaft wieder eine Spitzenposition unter den Industrieländern einnimmt. Im jetzt vorliegenden Sondierungspapier von Union und SPD sind erste richtige Ansätze skizziert. Der VATM begrüßt eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte, die Reform der Unternehmensteuer und Anreize für mehr Investitionen ebenso wie den Abbau der überbordenden Bürokratie bis zu 25 Prozent.
Die hohen Summen, die im Rahmen eines Sondervermögens in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fließen sollen, sieht der Verband allerdings mit großer Sorge. „Als Folge des für Bahn, Straßen und Energie unbestritten wichtigen Pakets ist absehbar, dass die Baupreise enorm ansteigen werden – mit fatalen Folgen für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau und das Digitalisierungstempo“, warnt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. Hier müssten die Koalitionspartner mit klug konzipierten Maßnahmen gegensteuern. Ansonsten werde der digitale Infrastrukturausbau zum Kollateralschaden des Sondervermögens und der Schuss gehe nach hinten los. Dringender denn je für die Digitalisierung Deutschlands sei jetzt ein stärker wettbewerblich ausgerichtetes Leitbild in Politik und Behörden, mit dem die Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigiert würden.
Die Grundlagen eines solchen Leitbildes stellt der VATM heute im Gutachten „Wettbewerb im Festnetzmarkt – Leitbild 2030“ vor, das Professor Achim Wambach, einer der renommiertesten Ökonomen Deutschlands, Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, für den Branchenverband verfasst hat.
„Es bedarf neuer Impulse, damit die erforderlichen privaten Investitionen in Milliardenhöhe getätigt, gleichzeitig Anbietervielfalt sichergestellt und Marktmachtmissbrauch verhindert werden können“, betont Ufer. Das Gutachten benennt zudem Versäumnisse, die zum erheblichen Rückstand Deutschlands beim Glasfaserausbau und eklatanten Defiziten beim Wettbewerb geführt haben und so die Digitalisierung, Wohlstand und Arbeitsplätze gefährden. Gleichzeitig skizziert Wambach mit seinem „Leitbild 2030“ die politischen Handlungsfelder und Optionen für einen starken Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
„Der Telekommunikationsmarkt steht mit der Umstellung auf Glasfaser vor gewaltigen Änderungen“, erläutert Professor Achim Wambach. Umso wichtiger sei ein wettbewerbliches Leitbild, das Orientierung schaffe und die Grundlagen für die politischen Weichenstellungen auf dem Telekommunikationsmarkt lege. „Daher sprechen wir in diesem Gutachten klare ordnungspolitische Empfehlungen aus, die den Wettbewerb im Festnetzmarkt fördern, Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten und gleichzeitig die Begrenzung von Marktmacht sicherstellen“, so Wambach.
„Die Auswertung des ZEW belegt, dass ein ordnungspolitischer Wettbewerbsrahmen geschaffen werden muss, der zu einer maximalen Beschleunigung beim Infrastrukturausbau ebenso führt wie zu einem Wettbewerbsniveau, das den Bürgerinnen und Bürgern Digitalisierung, Innovationen und günstige Preisstrukturen sichert“, betont Ufer. „Die Politik einer neuen Bundesregierung muss es schaffen, sich klar von Klientelpolitik und Scheinwettbewerb zu distanzieren.“
Weder der Infrastrukturwettbewerb noch der zugangsbasierte Dienste-Wettbewerb verfügen derzeit über Strukturen, die zu möglichst optimalen gesamtökonomischen Ergebnissen führen. Das Gutachten konzentriert sich auf strukturelle Verbesserungen im wettbewerblich besonders kritischen Festnetzmarkt und sieht exemplarisch bei vier Handlungsfeldern den größten Veränderungsbedarf.
So werden die ökonomischen Auswirkungen des missbräuchlichen Überbaus von Glasfasernetzen ebenso analysiert wie die höchst komplexe Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze. Aber auch der richtige Einsatz von Förderung unter stärkerer Gewichtung wettbewerblicher Elemente wird untersucht – hin zu einer nachfrageseitigen Förderung mittels Einsatzes von Vouchern –um die absehbar durch staatliche Investitionen im Infrastruktursektor steigenden Baukosten für die Branche zu kompensieren. Schließlich räumt Wambach mit dem Irrglauben auf, dass schon allein das Angebot von Open Access ausreichend für einen dynamischen Wettbewerb ist, sondern auch die Nutzung von Open Access (Wholebuy), was die Telekom in vielen Fällen strategisch zur Schwächung anderer Investitionen unterlässt.
„Wenn wir heute nicht die richtigen Weichenstellungen für den künftigen Glasfasermarkt vornehmen, werden wir die Chancen und Potentiale der Digitalisierung nicht ausschöpfen können. Die Dominanz eines Anbieters geht zulasten der Branche und der Verbraucherinnen und Verbraucher, unsere Konnektivitäts- und Digitalisierungsziele sind so keinesfalls zu halten“, warnt Ufer. Diese Gefahr stelle das Gutachten eindrucksvoll dar. Wenn ein Großteil des Glasfasernetzes in der Hand des marktmächtigen Unternehmens liege, werde eine Phase mit wieder steigenden Endkundenpreisen, weniger Servicequalität und sinkender Innovationsbereitschaft folgen. „Im Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft und der Verbraucherwohlfahrt müssen Politik, Ministerien und die Regulierungsbehörde jetzt die richtigen Weichenstellungen für fairen, diskriminierungsfreien und umfassenden Wettbewerb im Festnetzmarkt stellen. Das Gutachten zeigt den Weg, der jetzt beschritten werden muss und ist ein wichtiger Impuls für den zukünftigen Dialog zwischen Politik, Behörden und Branche“, so Ufer.
Das Gutachten „Wettbewerb im Festnetzmarkt – Leitbild 2030“ finden Sie hier.
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Datum: 10.03.2025 - 13:31 Uhr
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