Hausbesitzer und die gesetzl. Pflicht zur Dichheitsprüfung
ID: 215743
Hausbesitzer und die gesetzl. Pflicht zur Dichtheitsprüfung, Immobilieneigentum bringt besondere Pflichten. Relativ neu ist die gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung.
Jeder Immobilienbesitzer ist verpflichtet, die Dichtheit der Abwässerrohre vom Hausanschluß bis zur Einleitung im öffentlichen Kanal bis spätestens 31.12.2015 durch eine authorisierte Fachfirma nachweisen zu lassen. Grundlage hierfür sind die vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetze zum Umweltschutz wie § 18b des Wasserhaushaltsgesetzes sowie in NRW § 61a Landeswassergesetz. Diese Gesetze sollen vorbeugen, daß der Boden und das Grundwasser durch Undichtigkeiten dieser Abwasserrohre verunreinigt werden. Besondere Brisanz haben diese Gesetze für Abwasserrohre von Immobilien, die in oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten liegen.
Was kommt da auf den Immobilienbesitzer zu?
Über die Jahre haben sich an den Innenwänden der Rohre Ablagerungen gebildet. Diese werden in einem erprobten Verfahren zunächst von der Fachfirma beseitigt. Anschließend erfolgt die Sichtung der Abwasserrohre mit einer Rohrkamera, die bereits optisch sichtbare Schäden festhält (z.B. Bodensenkung, Absackung usw.).
Die eigentliche Dichtheitsprüfung erfolgt dann mit Wasser oder mit Luft. Bei Hausanschlüssen wird zumeist die Prüfung mit Wasser vorgenommen. Dies bedeutet, daß der Abwasserzufluß am Kanal gesperrt und der im Haus tiefstliegende Abwassergeber (z.B. Ablauf der Waschmaschine, Waschbecken im Keller) bis zur Oberkante mit Wasser gefüllt wird. Sind die Abwasserrohre dicht, bleibt der Wasserpegel über 15 Minuten hinweg fast konstant - abgesehen von vorgegebenen Toleranzen vom Material der Abfluß-Rohre.
Bei der Prüfung mit Luft erfolgt die Dichtheitsprüfung durch einen aufgebauten Druck in der Abwasseranlage, der konstant gemessen wird.
Folgen und zukünftige Pflichten:
Undichte Abwasserrohe auf dem privaten Grundstück müssen entsprechend saniert oder erneuert werden. Für die Zukunft müssen private Immobilienbesitzer im regelmässigen Turnus von 20 Jahren die Dichtheit der Abwassersysteme durch TV-Inspektion nachweisen. Für privatwirtschaftliche Gewerbeunternehmen gelten hier engere Zeiträume von 5 bzw. 15 Jahren. Jährliche Überprüfungen sind vorgesehen für Immobilien, die in Wasserschutzzonen liegen.
Worauf sollte bei einer Auftragsvergabe geachtet werden?
Die zu beauftragende Fachfirma sollte das entsprechende Zertifikat für die Zulassung dieser Dichtheitsprüfung vorweisen können.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 23.06.2010 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 215743
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Osnabrück
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Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.06.2010
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