Ferienjobs: Wann es brutto für netto gibt

Ferienjobs: Wann es brutto für netto gibt

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Ferienjobs: Wann es brutto für netto gibt



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Jetzt räumen sie im Supermarkt wieder Regale ein oder verkaufen Eis in Fußgängerzonen: In den Sommerferien bessern viele Schüler und Studierende mit kleineren Jobs ihr Taschengeld auf. Wer nur kurzfristig arbeitet oder nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat brutto so viel wie netto in der Tasche. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.
Die meisten Ferienjobber vereinbaren mit ihren Arbeitgebern eine kurzfristige Beschäftigung, dann gilt der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Werden diese Zeiten auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Jahr nicht überschritten, spielen das Gehalt und die Arbeitsstunden keine Rolle, und der Job bleibt sozialversicherungsfrei.
Anders geregelt sind Dauerbeschäftigungen. Hierbei kann ein Studierender bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne selbst Sozialbeiträge zu zahlen. Nur der Arbeitgeber zahlt für ihn Pauschalabgaben: unter anderem 15 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung. Wer jetzt schon zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchte, kann die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent aus eigener Tasche draufzahlen. Bei einem Verdienst von 400 Euro sind das 19.60 Euro. Und wer sich auch um seine private Altersvorsorge kümmern möchte, hat nun Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente.
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de . Nr. 19/10


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Datum: 23.06.2010 - 17:47 Uhr
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