Deutsche Umwelthilfe reicht neue Klage für Fischotter-Schutz in Bayern ein

Deutsche Umwelthilfe reicht neue Klage für Fischotter-Schutz in Bayern ein

ID: 2158803

(ots) -
- DUH klagt gegen Abschussverfügung in Oberfranken
- Geplanter Abschuss des streng geschützten Fischotters widerspricht Artenschutzrecht
- Landesregierung muss Abschussverordnung für ganz Bayern zurücknehmen und Maßnahmen ergreifen, die Teichwirtschaft und Fischotter unterstützen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den Fischotterabschuss im Regierungsbezirk Oberfranken in Bayern. Eine entsprechende Klage gegen die Allgemeinverfügung hat die DUH am Freitag, den 14. März, vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Die Verfügung legt Gebiete fest, in denen der streng geschützte Fischotter getötet werden darf und erlaubt den Abschuss von zehn Tieren im Jahr allein in Oberfranken. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstößt die Allgemeinverfügung wie auch die ihr zugrundeliegende Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht.

Weil die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, wird die DUH ein Eilverfahren einleiten, sobald sie gerichtlich Akteneinsicht erhalten hat. Zusätzlich bereitet die DUH eine Klage vor, um den Fischotter in ganz Bayern vor dem Abschuss zu schützen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Fischotter breitet sich gerade erst wieder in Bayern aus und schon setzt die Jagd, die diese Tiere in Bayern einst ausgerottet hat, wieder ein. Die Art steht zu Recht unter strengem Schutz, dennoch wird der Fischotter seit Jahren von der bayerischen Landesregierung systematisch zum Sündenbock für Probleme in der Teichwirtschaft gemacht. Statt dem Griff zur Flinte gibt es zahlreiche Maßnahmen, die Fischotter und Teichwirtschaft nicht gegeneinander ausspielen: Elektrozäune, Ablenkteiche, einen 'Otterbonus' und eine Honorierung der Ökosystemleistungen, die die Teichgebiete erbringen. Vor allem aber braucht es dringend die Renaturierung von Bayerns Flüssen. Markus Söder muss jetzt nach dem Wahlkampf endlich Einsicht zeigen und die Abschussverordnung für ganz Bayern zurücknehmen. Notfalls werden wir den Abschuss des Fischotters, wie schon mit unserer letzten Klage 2023, gerichtlich stoppen."



Seit dem 14. Februar können in Oberfranken Tötungsanträge für den Fischotter gestellt werden. Die Konflikte zwischen Teichwirtschaft und Fischotter sind nach Ansicht der DUH lediglich Symptom eines größeren Problems. Die regionale Teichwirtschaft kämpft mit Konkurrenzprodukten im Supermarkt, den Folgen der Klimakrise und bräuchte mehr finanzielle Unterstützung seitens der Landesregierung. Eine präventive Zahlung, wie das Otterbonus-Modell, wie es in Sachsen gut angenommen wurde, kann in Kombination mit nachträglichen Schadensausgleichszahlungen zur Existenzsicherung der Teichwirtschaften beitragen. Gleichzeitig leidet der Fischotter unter dem schlechten Fließgewässerzustand in Bayern und findet derzeit oftmals nur in Teichgebieten genug Nahrung.

Link:

Mehr Informationen zum Fischotter: https://www.duh.de/informieren/naturschutz/fischotterschutz/

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Eric Weiser-Saulin, Baumann Rechtsanwälte
0341 149697-60, weiser-saulin@baumann-rechtsanwaelte.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de


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Datum: 17.03.2025 - 09:00 Uhr
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Umwelttechnologien



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