Reimann: Grundgesetz-Änderung bietet Chance auf Kurskorrektur bei der Krankenhausfinanzierung

Reimann: Grundgesetz-Änderung bietet Chance auf Kurskorrektur bei der Krankenhausfinanzierung

ID: 2159371

(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute die Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur beschlossen. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt die zusätzlichen Mittel für die Sanierung der maroden Infrastruktur und bekräftigt die Forderung der AOK-Gemeinschaft nach einer Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur:

"Gerade im Hinblick auf unsere veraltete Krankenhauslandschaft war es höchste Zeit, die Fesseln der Schuldenbremse zu lösen. Mit dem geplante Sondervermögen Infrastruktur gibt es jetzt die Möglichkeit, den Transformationsfonds zur Modernisierung der deutschen Kliniken aus Steuern zu finanzieren. Die Schaffung einer modernen und krisenfesten Krankenhausstruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, die aus Mitteln der öffentlichen Hand und nicht durch die Beitragszahlenden der GKV finanziert werden sollte. Das heute beschlossene Sondervermögen Infrastruktur eröffnet jetzt die große Chance, die verfassungswidrigen Beschlüsse der Ampel-Regierung zu heilen und eine ordnungspolitisch korrekte Finanzierungslösung zur Modernisierung der deutschen Kliniken auf den Weg zu bringen.

Auch wenn die Krankenhaus-Investitionen im Beschluss nicht ausdrücklich genannt werden, entsprechen sie zu 100 Prozent dem Ziel des Gesetzes, in Deutschland eine funktionstüchtige und moderne Infrastruktur zu schaffen. Wie wichtig krisenresiliente Krankenhausstrukturen sind, hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt. Zudem müssen wir unsere Krankenhäuser auch für die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft wappnen.

Die Verwendung der Mittel für zusätzliche Investitionen in die Krankenhäuser entspricht auch den Vereinbarungen der Koalitionäre aus den Sondierungsgesprächen. Wichtig ist allerdings, dass die zusätzlichen Mittel nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Sie müssen gezielt in bedarfsnotwendige Kliniken fließen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten und zukunftsfähige Arbeitsplätze für Pflegefachkräfte und medizinisches Personal gewährleisten. Mit den inhaltlichen Vorgaben der Krankenhausreform gibt es einen Rahmen, der dies bei richtiger und konsequenter Anwendung gewährleisten kann."



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