Wende nach über 30 Jahren / Was bedeutet die Anpassung des Höchstrechnungszinses für Ihre Vorsorg

Wende nach über 30 Jahren / Was bedeutet die Anpassung des Höchstrechnungszinses für Ihre Vorsorge?

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(ots) - Drei Jahrzehnte lang kannte der Höchstrechnungszins nur eine Richtung: nach unten. Doch zum 1. Januar 2025 gab es eine historische Wende - zum ersten Mal seit 30 Jahren wurde der Zinssatz von 0,25 auf 1 Prozent angehoben. Klingt technisch? Vielleicht. Was hat das also eigentlich zu bedeuten? Und: Ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten für die Altersvorsorge und Absicherung? Die Antwort lautet "Jein". Zu den konkreten Auswirkungen kann ein Vermögensberater, beispielsweise von der Deutschen Vermögensberatung, in einem persönlichen Beratungsgespräch Informationen liefern. Dank des Fachwissens und der jahrelangen Erfahrungen können die Finanzexperten erklären, ob und wo sich ggf. neue Möglichkeiten zur Vorsorge, Absicherung oder für den Vermögensaufbau ergeben.

Was ist der Höchstrechnungszins: Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, mit dem Versicherer bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen kalkulieren dürfen. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist eine Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau. In den letzten Jahrzehnten wurde dieser Zinssatz immer weiter gesenkt, was klassische Garantieprodukte weniger attraktiv machte. Bei Risikoversicherungen, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen, wirkt sich ein erhöhter Rechnungszins prinzipiell so aus, dass für die gleiche Rentenhöhe der Beitrag sinkt.

Lebensversicherungen - Was ändert sich durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses? Für bestehende Verträge klassischer Kapitallebensversicherungen ändert sich durch die Anpassung des Höchstrechnungszinses hingegen nichts. Die in den Verträgen garantierten Leistungen bleiben unverändert bestehen. Für Neukunden können mit dem gestiegenen Höchstrechnungszins höhere Garantieleistungen einhergehen. Das bedeutet, dass man bei gleichem Prämienaufwand höhere Renten oder Kapitalleistungen erhalten kann.

Für die fondsgebundene Lebensversicherung gilt, dass die Kunden in der Regel keine Auswirkungen durch die Anpassung des Höchstrechnungszinses verspüren. Denn fondsgebundene Lebensversicherungen investieren in Aktienfonds und bieten damit ihren Kunden die Möglichkeit, langfristig vom Kapitalmarkt zu profitieren, und ermöglichen höhere Renditechancen. Deshalb nimmt der Höchstrechnungszins dabei keinen Einfluss auf die Rendite. Allerdings bieten fondsgebundene Rentenversicherungen auch Garantien: Pro 10.000 Euro angespartem Vermögen wird eine monatliche Rente garantiert. Dieser garantierte Rentenfaktor kann bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2025 dank des höheren erlaubten Rechnungszinses höher ausfallen als der im Vorjahr.



Riester-Rente - das Comeback des Jahres: Mit der Erhöhung des Rechnungszinses ergriffen einige Anbieter die Chance zur Wiedereinführung der Riester-Rente im Neugeschäft. Die Anbieter konnten die Garantie der gezahlten Beiträge und Zulagen kalkulatorisch wieder darstellen. Den Kunden bietet die Riester-Rente den entscheidenden Vorteil einer staatlichen Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Da die Riester-Rente lebenslang ausgezahlt wird, kann sie dabei helfen, die gesetzliche Rente aufzustocken.

Unabhängig vom geltenden Höchstrechnungszins gilt: Es lohnt sich, früh mit der Altersvorsorge und der Arbeitskraftabsicherung zu beginnen. Je früher man startet, desto günstiger sind die Beiträge, und über die gesamte Laufzeit kann man vom Zinseszinseffekt profitieren. Es ist deshalb ratsam, den eigenen Vorsorgebedarf zu überprüfen und die Beratungsleistung eines Vermögensberaters in Anspruch zu nehmen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz "Früher an Später denken" bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Als Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung feiert das Familienunternehmen 2025 sein 50-jähriges Jubiläum und richtet dabei den Blick weiterhin in die Zukunft, um innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG, Wilhelm-Leuschner-Straße 24, 60329
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Svenja Heibel, Tel.: 069 2384-7391; E-Mail: Svenja.Heibel@dvag.com
Birgit Rajchart, Tel.: 069 2384-1563; E-Mail: Birgit.Rajchart@dvag.com


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Datum: 20.03.2025 - 11:13 Uhr
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