Heathrow-Ausfall: Über 9.000 Passagiere betroffen - ADV fordert bessere Absicherung der Verkehrsinfrastruktur
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(ots) - Heathrow-Ausfall: Über 9.000 Passagiere betroffen - ADV fordert bessere Absicherung der Verkehrsinfrastruktur
Aufgrund eines Brandes in einem nahegelegenen Umspannwerk ist der Flughafen Heathrow seit heute Morgen vollständig geschlossen. Die Schließung des Londoner Flughafens wegen eines Stromausfalls hat Auswirkungen auf den Flugverkehr nach und von Deutschland.
Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel:"Knapp 100 Flüge finden täglich zwischen einem deutschen Flughafen und London-Heathrow statt. Ein Teil der Flüge wird nach London-Gatwick und London-Stansted umgeleitet werden können. Dennoch rechnet der Flughafenverband ADV mit über 50 Flügen und rund 9.000 betroffenen Passagieren, die aufgrund des Stromausfalls in Heathrow nicht fliegen können. Die ADV empfiehlt allen Fluggästen sich frühzeitig mit Ihrer Airline in Verbindung zu setzen und sich über den Flugstatus zu informieren."
Und Beisel weiter:
"Der Vorfall zeigt, dass trotz aller Vorkehrungen und Redundanzen kritische Infrastrukturen verwundbar sind. Ein Flughafen kann sich nicht vollständig selbst versorgen und ist auf externe Versorgungsnetzwerke angewiesen. Das künftige Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland (KRITIS-Dachgesetz) muss daher insbesondere diese Netzwerke fokussieren, auf die Betreiber der Verkehrsinfrastrukturen selbst keinen Einfluss haben. Es gilt volkswirtschaftlichen Schaden durch Stillstand zu verhindern. Dafür muss das Gesetz auch den Rahmen schaffen, die Betreiber finanziell zu unterstützen und den Ausbau der Verkehrswende zu ermöglichen. Die Rolle der Kritischen Infrastruktur darf nicht ausschließlich mit Pflichten zu Investition oder Reporting verbunden sein. Der Bund muss ihre Rolle auch positiv würdigen und ihre Sicherheit aktiv unterstützen. Das neu geschaffene Sondervermögen für die Infrastruktur in Deutschland öffnet hierfür den nötigen Spielraum."
Für den Hintergrund
Gibt es rechtliche Regeln bei der Stromversorgung eines Flughafens?
International und luftfahrtspezifisch regeln die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO und für Europa die EASA die Vorgaben für die Stromversorgung der flugbetrieblich wichtigen Systeme. Die Vorgaben sind für Flughafenbetreiber und Flugsicherung verbindlich. Die redundante Stromversorgung aller kritischen Systeme auf den Flugbetriebsflächen ist vorgeschrieben. Fällt die primäre Stromversorgung aus, übernimmt sofort die sekundäre Versorgung.
Wo finde ich Regelungen auf europäischer und internationaler Basis?
ICAO-Annex 14: Kapitel 8 "Elektrische Systeme" regelt Pflichten der Flughäfen zur Vorhaltung von redundanten Versorgungssystemen für die flugbetrieblich wichtigen Navigations- und Befeuerungsanlagen im Rahmen des Flugbetriebs.
ICAO Aerodrome Design Manual Part 5 Electrical Systems: Das ist eine dem ICAO-Annex 14 zugeordnete Designvorgabe für die Details der Stromversorgung. Darin werden Varianten der Redundanzversorgung sowie eine Auflistung der zu versorgenden Betriebselemente aufgezeigt. Auch die Umschaltzeit vom Primär- auf ein Sekundärsystem ist geregelt.
EASA Flughafenverordnung VO(EU) 2014/139: Sie regelt in einem Anhang (CS ADR-DSN.S.880) ebenfalls die Grundsätze für die mit einer Sekundärstromversorgung zu versehenden Flugsicherungs-, Meteorologie- und Befeuerungselemente eines Flughafens.
Gibt es zusätzliche nationale Regelungen?
Ergänzend zu den internationalen/europäischen Regelungen werden in Deutschland für Terminals als öffentliche Gebäude je nach baulicher Erfordernis Notsysteme für temporäre Stromausfälle vorgehalten. Die Rechtsgrundlagen für die Stromversorgung (z. B. in den Flughafenterminals) ist durch das in Landesverantwortlichkeit bestehende Baurecht geregelt. In den sog. Landesbauordnungen werden die einschlägigen Vorschriften verbindlich geregelt. Dazu gehören im Zusammenhang mit der Stromversorgung auch zahlreiche weitere Normen und VDE-Vorschriften. Zudem regeln die Versammlungsstättenrichtlinien der Bundesländer technische und betriebliche Rahmenbedingungen für öffentliche Gebäude auch in Bezug auf die Stromversorgung.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
ADV-Pressesprecherin
Tel.: +49 30 310118-14
Mobil: +49 173 29 57558
polders@adv.aero
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Datum: 21.03.2025 - 12:47 Uhr
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