Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
ID: 2164333
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

(PresseBox) - Erwerb eigener Aktien – 29. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 wurden 0 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt.
Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 24. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Datum / Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) / Durchschnittskurs (Euro)Volumen (Euro)
31.03.25 / - / - / -
01.04.25 / - / - / -
02.04.25 / - / - / -
03.04.25 / - / - / -
04.04.25 / - / - / -
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 04. April 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 104.500 .
Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse.
Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.samara-ag.com
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Datum: 07.04.2025 - 16:30 Uhr
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Im Zeitraum vom 24. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025 wurden 7.900 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 15. September 2025 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegi
Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 ...
Im Zeitraum vom 11. August 2025 bis einschließlich 15. August 2025 wurden 3.100 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierte
Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 ...
Im Zeitraum vom 11. August 2025 bis einschließlich 15. August 2025 wurden 3.100 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierte
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