Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler, SPD, drängt auf mehr Tempo beim Kampf gegen leerstehende "Geisterhäuser"
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(ots) - Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler, SPD, drängt auf mehr Tempo beim Kampf gegen leerstehende "Geisterhäuser". Mehr als zwei Jahre nach Beginn eines entsprechenden Pilotprojekts ist in keinem der drei beteiligten Bezirke ein Treuhänder eingesetzt. Die Bezirksämter von Tempelhof-Schöneberg, Mitte und Steglitz-Zehlendorf begründen das mit Bedenken an der gesetzlichen Grundlage des Projekts.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) sagte rbb24: "Es gibt zum Einsatz des Treuhänders ein Gesetz als Grundlage, wir haben den Bezirken mitgeteilt, dass wir ihre Bedenken nicht teilen und dass wir erwarten, dass sie so handeln, wie wir als die zuständige Fachverwaltung das Gesetz auch auslegen. Mein Eindruck ist, dass es den Bezirksämtern momentan wichtiger ist, kleinteilige Finanzströme zu regeln oder sich auf ihren rechtlichen Einschätzungen auszuruhen als das Problem zu lösen, und dann sage ich: Dann bin ich irgendwann mit meinem Latein am Ende. Entweder die Bezirke kommen endlich in die Pötte, oder wir sind dann raus."
Grundsätzlich ist Wohnungsleerstand verboten. Laut Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist er nur in den Fällen erlaubt, die von der jeweiligen bezirklichen Behörde geprüft und genehmigt worden sind. Sofern Eigentümer gegen das Gesetz verstoßen, können die Bezirke Zwangs- und Bußgelder verhängen und darauf drängen, dass die Wohnungen vermietet oder wieder bewohnbar gemacht werden. Manche Eigentümer gingen aber in der Vergangenheit gerichtlich gegen die bezirklichen Maßnahmen vor oder verzögerten die Umsetzung. Deshalb forderten die Bezirke Unterstützung vom Senat. 2018 wurde den Bezirken die Möglichkeit gegeben, in Fällen von Wohnungsleerstand einen "Treuhänder" einzusetzen. Dieser soll anstelle des Eigentümers handeln und dafür sorgen, dass in die leerstehenden Wohnungen wieder Mieter einziehen oder aber - bei jahrelangem Leerstand - die Wohnungen zunächst wieder bewohnbar gemacht werden. Der Eigentümer muss dann die Kosten dieses Verfahrens zurückerstatten. Ende 2022 einigte man sich dann mit den Bezirken auf ein entsprechendes "Treuhänder-Pilotprojekt". Es geht dabei um drei Häuser, die schon Jahre leerstehen - in der Kameruner Straße in Mitte, in der Odenwaldstraße in Tempelhof-Schöneberg und am Gardeschützenweg in Steglitz-Zehlendorf.
Da dies juristisches Neuland ist, ging der Senat von Anfang an davon aus, dass Eigentümer gegen die Einsetzung eines Treuhänders klagen würden. Auch mit diesem Klagerisiko begründen die drei Bezirke ihre Bedenken gegenüber dem Treuhändereinsatz.
Senator Gaebler will das nicht mehr akzeptieren: "Seit anderthalb Jahren drehen wir uns im Kreis, weil alles hinterfragt wird, auch die Grundidee: Wir müssen an einer Stelle durchexerzieren, um nach möglichen Klagen durch ein Gerichtsurteil eine rechtliche Einschätzung zu haben: Was muss man machen, um einen Treuhänder wirksam einsetzen zu können und gegen Geisterhäuser und Leerstand wirksam vorgehen zu können?"
Der Senat hatte zudem den Bezirken zugesichert, für die Gerichtskosten geradezustehen und ihnen die Kosten des Treuhänder-Einsatzes rückwirkend zu erstatten.
Senator Gaebler: "Bei Tempelhof-Schöneberg waren wir schon sehr weit und hofften, dass hier ein Treuhänder eingesetzt werden könnte. Der Bezirk hat ja schon mit der Ersatzvornahme begonnen, aber auch da verzettelt sich der Bezirk mit rechtlichen Erwägungen, die aber aus unserer Sicht nicht aus dem Gesetz abzuleiten sind, das haben wir ihm jetzt auch mitgeteilt. Ich erwarte, dass der Bezirk kurzfristig zu einem vernünftigen Arbeiten zurückkommt und konstruktiv zielgerichtet an der Umsetzung des gemeinsamen Plans arbeitet und sich nicht auf Nebenkriegsschauplätze begibt."
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Datum: 11.04.2025 - 15:44 Uhr
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