Kassenführung nach den GoBD

Kassenführung nach den GoBD

ID: 2165786

Die Anforderungen und die häufigsten Fehler



Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Mittlerweile scheint es in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter einen Wettbewerb zu geben, Kassenführungen möglichst häufig als nicht ordnungsgemäß zu beurteilen. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass Fehler in der Kassenführung zu einer nicht ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung führen: "Zuschätzungen durch das Finanzamt und hohe Steuernachforderungen sind immer die Folge". GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.





Diese Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch sind zwingend:



- Das Kassenbuch ist selbst zu führen / der Kassenbericht ist täglich selbst zu erstellen.

- Es darf keine Buchung ohne Beleg geben.

- Die Belege müssen fortlaufend nummeriert sein.

- Der Kassenbestand darf/kann niemals negativ sein.

- Geldverschiebungen zwischen Bank und Kasse müssen festgehalten werden (Geldtransit).

- Private Vorverauslagungen und deren Erstattung aus der Kasse sind als Ausgabe zu erfassen. Als Datum gilt der Tag der Auszahlung aus der Kasse.

- Die Tagesfolge darf nicht willkürlich sein (wie z.B. 16.05. -> 09.05. -> 17.05. ...). Sollte die Verarbeitung eines Tages versehentlich unterblieben sein, muss das Kassenbuch neu verfasst werden.

- Eine regelmäßige Kassenprüfung durch Nachzählen ist unerlässlich.

- Die Kassenaufzeichnungen sind so zu führen, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand verglichen werden kann.

- Die Kassenaufzeichnungen müssen täglich erfolgen.



"Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. Fehlerhafte Eintragungen sind so zu streichen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Anschließend erfolgt die Berichtigung durch eine neue Eintragung", erklärt Steuerberater Roland Franz.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.04.2025 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



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