Apotheken dürfen nicht mehr über Amazon verkaufen

Apotheken dürfen nicht mehr über Amazon verkaufen

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BGH-Urteil stoppt Amazon-Verkauf rezeptfreier Apothekenprodukte - Datenschutz stellt neue Hürden für Versandapotheken im Onlinehandel.



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(firmenpresse) - BGH-Urteil 2025: Amazon-Verkaufsstopp für rezeptfreie Apothekenprodukte - massive Auswirkungen auf deutsche Versandapotheken



Düsseldorf, 25. April 2025 - Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 222/19 & I ZR 223/19) setzt neue Maßstäbe im Datenschutz und trifft die Pharmabranche mitten im digitalen Wandel. Ab dem 28. April 2025 dürfen deutsche Versandapotheken keine rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamente mehr über Amazon anbieten - ein drastischer Einschnitt in den digitalen Vertrieb.



Datenschutz vs. Onlinevertrieb

Kern des Urteils ist die juristische Bewertung der beim Kauf solcher Produkte entstehenden personenbezogenen Daten. Bereits die Kombination aus Name, Adresse und Produktwahl gilt laut Bundesgerichtshof als gesundheitsbezogen im Sinne der DSGVO - selbst bei rezeptfreien Mitteln.



Da Amazon derzeit keine technische Möglichkeit bietet, eine DSGVO-konforme Einwilligung zur Datenverarbeitung während des Kaufvorgangs einzuholen, drohen Apotheken, die dennoch verkaufen, Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Die rechtliche Verantwortung liegt dabei ausdrücklich nicht bei der Plattform, sondern bei den anbietenden Händlern.



Breite Produktpalette betroffen

Die Regelung betrifft zahlreiche gängige Produkte:



Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol



Erkältungs- und Allergiemittel



Hautcremes mit Wirkstoffen



Magen-Darm-Präparate



Diese Produkte sind zwar rezeptfrei, aber apothekenpflichtig - und dürfen deshalb künftig nicht mehr über Amazon Deutschland verkauft werden.



Wettbewerbsnachteile und wirtschaftliche Folgen

Der Verkaufsstopp trifft insbesondere kleinere und mittelständische Apotheken hart. Amazon war für viele ein zentraler digitaler Vertriebskanal. Gleichzeitig entsteht ein Wettbewerbsvorteil für ausländische Anbieter, etwa aus den Niederlanden, die von dieser deutschen Regelung nicht betroffen sind - ein klarer Abfluss von Wertschöpfung ins Ausland.





Einordnung und weitere Informationen

Bereits zuvor trafen ähnliche Regelungen den Onlinehandel mit Biozidprodukten - darunter Desinfektionsmittel, Insektensprays und antibakterielle Textilien. Nun folgt mit dem BGH-Urteil der nächste Einschnitt im E-Commerce der Gesundheitsbranche.



Einen ausführlichen Überblick über die Hintergründe, Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Apotheken und Onlinehändler bietet der Blogbeitrag von metaprice:

https://www.metaprice.io/blog/amazon-stopp-fur-apothekenprodukte-neues-bgh-urteil-2025Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 25.04.2025 - 16:45 Uhr
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