SoVD zum 1. Mai: Mindestlohn jetzt auf 15,12 Euro erhöhen

SoVD zum 1. Mai: Mindestlohn jetzt auf 15,12 Euro erhöhen

ID: 2168656

(ots) - Zum Tag der Arbeit fordert der SoVD eine echte Stärkung der Beschäftigtenrechte und eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. "Arbeit muss sich lohnen. Wer täglich alles gibt, darf am Monatsende nicht um seine Existenzbangen müssen. Deshalb fordern wir: Der Mindestlohn muss auf 15,12 Euro steigen - und zwar sofort," erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. "Alles andere bedeutet eine bewusste Inkaufnahme von Armut trotz Arbeit. Das werden wir nicht akzeptieren." Diese Anpassung müsse künftig jährlich erfolgen,um die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern. Nur ein starker Mindestlohn kann gegen Erwerbs- und Altersarmut schützen.

Viele Menschen in Deutschland sind trotz harter Arbeit arm. Michaela Engelmeier betont, dass es ein Hauptziel einer modernen Arbeitsmarktpolitik sein muss, den Niedriglohnsektor zu bekämpfen, Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. "Dazu gehört, Minijobs konsequent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, die Tarifbindung auszubauen und die Leiharbeit, Werkverträge sowie Scheinselbstständigkeit deutlich einzudämmen", so die SoVD-Vorstandsvorsitzende.

Auch bei der Absicherung von Arbeitslosen fordert der SoVD deutliche Verbesserungen. "Wer Beiträge zahlt, verdient Respekt und eine starke Absicherung. Statt ins Bürgergeld gedrängt zu werden, müssen die Menschen über die Arbeitslosenversicherung abgesichert sein. Wir brauchen eine Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes I und die Einführung eines Anschluss-Arbeitslosengeldes. Ideal wäre eine zeitlich befristete, steuerfinanzierte Leistung, die im Anschluss an den Bezug des ALG I gewährt wird und mit Wohngeld sowie Kindergeld kombinierbar ist", so Engelmeier. "Eine umfassende Beratung, Förderung und Vermittlung aller Arbeits- und Ausbildungssuchenden müsse unabhängig davon erfolgen, ob sie ALG I oder Bürgergeld beziehen."



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Datum: 29.04.2025 - 15:43 Uhr
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