Beantragte Regelinsolvenzen im April 2025: +3,3 % zum Vorjahresmonat
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(ots) - Februar 2025: 15,9 % mehr Unternehmens- und 4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Februar 2024
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit lag die Zuwachsrate wie bereits im März 2025 (+5,7 %) im einstelligen Bereich, nachdem zuvor von Juli 2024 bis Januar 2025 zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich verzeichnet worden waren. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
15,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024
Für den Februar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 068 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,9 % mehr als im Februar 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,0 Milliarden Euro. Im Februar 2024 hatten die Forderungen bei rund 4,1 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2025 in Deutschland insgesamt 6,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,0 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 9,3 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 9,0 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2025 als im Februar 2024
Im Februar 2025 gab es 6 075 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenüber dem Februar 2024.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für April 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
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Datum: 09.05.2025 - 08:00 Uhr
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