Ab 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen

Ab 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen

ID: 2172488

(ots) -
- Ab 19. Juni 2025 gilt: Wer ein Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 60 Euro.
- Geregelt ist die verpflichtende Prüfung in § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
- Keine Prüfpflicht besteht für mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher.
- Was es rund um die Gasprüfung zu beachten gibt, verrät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

In vier Wochen ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen. Ab 19. Juni 2025 müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 ("Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Wie die Gasprüfung abläuft, welche Bußgelder drohen und was es sonst zu beachten gibt: Markus Lau, Technikexperte beim DVFG, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zum Start der Prüfpflicht.

1. Ist die Gasprüfung auch für Wohnwagen verpflichtend?

Ja! Die Pflicht zur Gasprüfung gilt erstmals nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen.

2. Welche Prüfintervalle gelten für die Gasprüfung?

Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Wer sein Fahrzeug umbaut und prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen.

3. Ist die Gasprüfung Teil der Hauptuntersuchung (HU) oder eine eigenständige Prüfung?

Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und damit unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).

4. Ist eine Gasprüfung auch auf dem Campingplatz möglich?

Ja! Anerkannte Sachkundige können die Gasprüfung auch auf dem Campingplatz vornehmen.



5. Was droht bei Missachtung der Prüfpflicht?

Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten).

6. Wozu dient der professionelle Check?

Die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer undichten Anlage.

7. Wie läuft eine Gasprüfung ab?

Bei der Gasprüfung checken anerkannte Sachkundige die gesamte Gasanlage im Freizeitfahrzeug auf ihre einwandfreie Funktion. Drei Komponenten sind entscheidend:


- Sichtprüfung: Kontrolle der gesamten Gasanlage Druckregler und Gasschläuche werden hinsichtlich ihres technischen Zustandes untersucht, z. B. auf Risse oder poröse Stellen. Zudem checken anerkannte Sachkundige deren Austauschfristen sowie Anzeichen von Korrosion an den Rohrleitungen. Weiterhin im Fokus: die Kontrolle der Abgasführungen der Gasgeräte wie Heizungen, Boiler und Backöfen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Abgase in den Wohnraum gelangen. Im Flaschenaufstellraum werden die Halterungen der Gasflaschen, Bodenöffnungen und das Vorhandensein der Warnhinweise überprüft.
- Funktionsprüfung: Fehlerfreier Betrieb der Geräte Für die Funktionsprüfung nehmen anerkannte Sachkundige die eingebauten Geräte wie Gaskochfeld, Kühlschrank und die Heizung in Betrieb - und überprüfen u. a. Flammenfarbe und Flammenverhalten. Zudem kontrollieren sie an jedem Brenner die Funktion der Zündsicherung. Sie sorgt dafür, dass das Gas automatisch abgeschaltet wird, wenn die Flamme erlischt. Unabdingbar ist auch der Check der Absperrarmaturen in den Versorgungsleitungen vor den Gasgeräten.
- Prüfbescheinigung: Sicherheit dank Prüfplakette Am Ende jeder bestandenen Prüfung wird das Ergebnis in der gelben Prüfbescheinigung notiert - und eine neue Prüfplakette am Freizeitfahrzeug angebracht. Sie ist der Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung und zeigt, dass die Flüssiggasanlage des Wohnmobils oder Wohnwagens in einwandfreiem Zustand ist.

8. Umfasst die Gasprüfung auch mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher?

Nein! Die Verpflichtung gilt nur für die Flüssiggasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen. Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher, die im Freizeitfahrzeug transportiert werden, sind nicht Bestandteil der Gasanlage und fallen daher nicht unter die Prüfpflicht.

9. Wer sind anerkannte Sachkundige?

Anerkannte Sachkundige sind z. B. Angestellte von Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten und SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger durch den DVFG ist der erfolgreiche Abschluss eines G 607-Lehrgangs an der Deutschen Flüssiggas Akademie sowie die regelmäßige Weiterbildung.

10. Wo findet man einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung?

Über das DVFG-Portal für die Gasprüfung in Wohnwagen und Wohnmobilen finden Camper einfach Prüferinnen und Prüfer in ihrer Nähe: https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de
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