Balkonkraftwerk: Mit Sonnenlicht Portemonnaie entlasten

Balkonkraftwerk: Mit Sonnenlicht Portemonnaie entlasten

ID: 2174775

- Mieter dürfen Balkonkraftwerke installieren- Balkonkraftwerke sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen



Mit einem Balkonkraftwerk die Energierechnung senken. Foto: HUK-COBURG (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Mit einem Balkonkraftwerk die Energierechnung senken. Foto: HUK-COBURG (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Tipps für den Alltag



Coburg, 27.05.2025



In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihren Strombedarf nachhaltig und kostengünstig zu decken. Eine attraktive Lösung sind Balkonkraftwerke, kleine Photovoltaikanlagen.



Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus. Mieter können sie jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, kann der Vermieter mitreden.



Doch auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Lassen sich solche Schäden versichern?

Wie die HUK-COBURG sagt, werden diese Risiken in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Auch im Winter bei Eis und Schnee können Balkonkraftwerke bedenkenlos draußen bleiben. Manche Hausratversicherungen leisten auch, wenn das Balkonkraftwerk gestohlen wird.



Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert normalerweise die Privathaftpflicht-versicherung, vorausgesetzt, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.



Doch Balkonkraftwerke - an Außenwänden oder auf Garagendächern - sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie fest an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.





Zur Pressemeldung auf huk.de:

https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/balkonkraftwerk.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe:
Mit über 13 Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2023 von 9,0 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 13,9 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2023 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.



PresseKontakt / Agentur:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Willi-Hussong-Str. 2
96444 Coburg
karin.benning(at)huk-coburg.de
09561-96-22604
www.huk.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.05.2025 - 17:20 Uhr
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Ansprechpartner: Kerstin Schmutzler
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Energie & Umwelt



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