SWISS belegt ersten Rang in britischer Konsumentenumfrage
ID: 217532
SWISS belegt ersten Rang in britischer Konsumentenumfrage
Swiss International Air Lines wurde in einer Umfrage des britischen Magazins "Which?" von insgesamt 18 europäischen Fluggesellschaften zur Nummer Eins gewählt.
Die Leser des auflagestärksten britischen Konsumentenmagazins "Which?" haben SWISS zur besten Fluggesellschaft erkoren. Über 5'700 Personen nahmen an der Onlineumfrage teil und bewerteten ihren letzten Kurzstreckenflug. SWISS erreichte die höchstmöglichste Bewertung mit vier Sternen in den Kategorien Kabinenpersonal, Sauberkeit, Sitzanordnung, Handgepäck- und Freigepäckbestimmungen und Preis-Leistungsverhältnis.
Gregor Koncilja, Country Manager von Grossbritannien und Irland, freut sich besonders über die Auszeichnung: "Wir sind sehr stolz, von unseren Kunden zur besten Fluggesellschaft gewählt worden zu sein. Das Resultat der Umfrage ist ein Beweis für unsere Gastfreundschaft und unser Engagement, dass sich jeder Passagier bei uns an Bord wie Zuhause fühlen soll."
SWISS hat im Mai dieses Jahres bereits den begehrten Skytrax 2010 World Airline Award für "Staff Service Excellence" in Europa gewonnen, der einer Umfrage von mehreren Millionen Fluggästen aus über 100 Ländern folgte. Anfangs Juni hat ausserdem das Schweizer Wirtschaftsmagazin Bilanz in ihrem Airline-Rating SWISS als beste Fluggesellschaft Europas bewertet.
http://www.swiss.com
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 25.06.2010 - 22:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 217532
Anzahl Zeichen: 1598
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 229 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SWISS belegt ersten Rang in britischer Konsumentenumfrage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Swiss Air (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).