Neues Gesetz zwingt Firmen zu barrierefreien Websites
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht ab morgen Schluss mit schwer nutzbaren Websites. Unternehmen müssen ihre Online-Auftritte so gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos einkaufen, buchen oder sich registrieren können. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Probleme.
„Viele Unternehmen wissen noch gar nicht, dass sie betroffen sind", erklärt ein Sprecher von Wiemer Arndt, einem Datenschutz- und Online-Marketing-Unternehmen. „Selbst kostenlose Bereiche wie Login-Seiten müssen jetzt die neuen Standards erfüllen."
Das Gesetz folgt europäischen Normen und den internationalen Web-Richtlinien WCAG. Betroffen sind sowohl neue als auch bereits bestehende Websites und Apps. Die Regelung greift bei allen verbraucherorientierten Diensten – von der Produktbestellung bis zur Terminbuchung.
„Barrierefreie Websites sind ab sofort kein nettes Extra mehr, sondern Pflicht", betont der Wiemer Arndt-Sprecher. „Unternehmen sollten schnell prüfen, ob ihre Seiten den Anforderungen entsprechen."
Firmen können ihre Websites durch spezielle Prüfungen auf Gesetzeskonformität testen lassen. Wiemer Arndt bietet dafür Barrierefreiheits-Audits an und hilft beim Erstellen der vorgeschriebenen Erklärungen zur Barrierefreiheit.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wiemer Arndt betreibt Büros in Berlin, Ruhr und Freiburg. Wir entwickeln als Datenschutzbeauftragte Datenschutzkonzepte, entwickeln datenschutzkonforme Websites und Shops, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der IT-Sicherheit. Neben Online Schulungen über unser Portal bieten wir auch Workshops und Präsenz-Schulungen zum Datenschutz und Online-Marketing in ganz Deutschland an. Mit hohem Praxisbezug vermitteln wir durch unsere Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform führen und qualifizieren Ihre Mitarbeitenden.
Datum: 27.06.2025 - 11:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Hermine Klehm
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Berlin
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Kategorie:
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.06.2025
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