Vereinbarung zwischen Marine und GDWS über zivil-militärische Zusammenarbeit unterzeichnet

Vereinbarung zwischen Marine und GDWS über zivil-militärische Zusammenarbeit unterzeichnet

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(ots) - Heute, am 30. Juni 2025, wurde zwischen der Deutschen Marine und der "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" (GDWS) eine Vereinbarung über die zivil-militärische Zusammenarbeit unterzeichnet. Die Übereinkunft regelt die Kooperation für die Steuerung des zivilen Seeverkehrs auf deutschen Seewegen - gegebenenfalls auch im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung gemäß des "Operationsplans Deutschland".

Vor dem Hintergrund der strategischen Neuorientierung der NATO aktualisiert die neue Vereinbarung Abläufe zur Versorgung Deutschlands über See und setzt speziell die Arbeitsbeziehungen zwischen den Verkehrszentralen der GDWS und der Marineschifffahrtleitung neu auf.

Die Wichtigkeit dieser Vereinbarung wurde auch von den Unterzeichnenden, Vizeadmiral Jan Christian Kaack, Inspekteur der Deutschen Marine, und Eric Oehlmann, Leiter der GDWS, unterstrichen. "Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein der gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit und Sicherheitsvorsorge. Durch sie sind vor allem Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege zwischen Marineschifffahrtleitung und GDWS sauber festgelegt. Im Ernstfall können wir damit Handelsschiffen verbindlich sagen, wo und wann sie entlang deutscher Wasserstraßen fahren oder deutsche Häfen anlaufen dürfen - oder sogar sich zu einem Konvoi versammeln sollen", so der Inspekteur der Marine.

Auch der der Leiter der GDWS untermauerte die Wichtigkeit des Abkommens mit folgenden Worten: "Zusammen sorgen wir dafür, dass der Seeverkehr auf unseren Seewegen sicher, verlässlich und koordiniert bleibt. Gemeinsam stärken wir die Fähigkeit, Versorgung auch unter anspruchsvollen Bedingungen zu gewährleisten - sei es im täglichen Betrieb oder in Ausnahmesituationen."

Zu der Feinausplanung, die die Kooperationsvereinbarung festlegt, gehört unter anderem eine Regelung von Prioritäten im Seeverkehr vor Deutschlands Küsten im Krisen- und Konfliktfall. Die Vereinbarung hat damit erheblichen Einfluss auf Abläufe der Drehscheibenfunktion Deutschlands sowie die logistische Planung innerhalb der NATO. Auf einer strategischen Ebene berührt diese zivil-militärische Kooperation nicht nur militärischen Nachschub, sondern auch die Versorgung der Bevölkerung.



Hintergrundinformation

Der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung vorangegangen ist eine Ressortvereinbarung der beiden zuständigen Bundesministerien, dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium der Verteidigung, vom 19. Februar 2025.

Gemäß der Vereinbarung verbessern Verkehrszentralen und Marineschifffahrtleitung dafür bereits in Friedenszeiten ihre Zusammenarbeitsbeziehungen. Das betrifft zum Beispiel gegenseitige Nutzung von Infrastruktur und gemeinsame Ausbildungsvorhaben. Die Routine dieser Kooperation soll wiederum die Zusammenarbeit bereits in krisenhaften Situationen sowie im Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall verbessern.

Über ihre neun Verkehrszentralen informiert, unterstützt und regelt die GDWS den Schiffsverkehr auf den Wasserstraßen und zugewiesenen Seegebieten in den Hoheitsgewässern und der "Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands". Die Marineschifffahrtleitung ist das Verbindungselement der Marine zur zivilen Schifffahrt. Ihr Personal besteht aus einem Kern aktiver Soldatinnen und Soldaten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hinzu kommt ein Personalpool von über einhundert Reservistinnen und Reservisten.

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