Clean Vehicles Directive: Erste Phase läuft Ende 2025 aus
Ab 2026 gelten verschärftere Vorgaben für Kommunen
Die Clean Vehicles Directive verpflichtet Kommunen zu einem emissionsarmen Fahrzeugbestand (Bildquelle: Pixabay / bus-6714717_1920)(firmenpresse) - Bis Ende dieses Jahres muss 45 Prozent des kommunalen Fahrzeugbestands emissionsärmer oder gar emissionsfrei werden, um den CO2-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. In der zweiten Frist ab Januar 2026 bis Dezember 2030 steigt der Anteil auf fast zwei Drittel (65 Prozent). So sieht es die Clean Vehicles Directive (CVD) vor. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen sind Neuanschaffungen schwer realisierbar. Eine Lösung ist die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Elektro-Antriebe: PKW lassen sich auf batterie-elektrische und Nutzfahrzeuge wie LKW, Busse oder andere Nutzfahrzeuge auf wasserstoff-elektrische Antriebe umrüsten. Die Kosten dafür sind um ein Vielfaches geringer als für Neufahrzeuge. Zahlreiche Förderprogramme und Beratungsangebote unterstützen Kommunen bei der Anschaffung oder Finanzierung von Fahrzeugen.
Der Verkehrssektor ist mit rund 22 Prozent CO2 -Ausstoß (2024) der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen. Allein im vergangenen Jahr waren laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 47,6 Prozent aller Neuzulassungen alternative Antriebe von batterie-elektrisch über Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle bis hin zu Wasserstoff. Mit der nationalen Umsetzung der Clean Vehicles Directive werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe seit August 2021 verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge für die Beschaffung vorgegeben - insbesondere für Busse im ÖPNV. Sie verpflichtet bis Ende 2025 die öffentliche Hand sowie eine Auswahl privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, Müllabfuhr) zum Handeln. Konkret heißt das: In der ersten Quotierungsphase von August 2021 bis Dezember 2025 müssen bei öffentlich geförderten Beschaffungen 45 Prozent saubere Fahrzeuge nachgewiesen werden - die eine Hälfte emissionsfrei, die andere Hälfte emissionsarm. Und in der zweiten Phase ab Januar 2026 bis Dezember 2030 müssen bereits mehr als zwei Drittel (65 Prozent) emissionsfrei oder emissionsarm sein.
Die Clean Vehicles Directive ist eine Vorgabe. Das heißt, sie muss umgesetzt werden. Angesichts begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel gestaltet sich die Anschaffung neuer Fahrzeuge schwierig. Eine mögliche Alternative ist die kostengünstigere Umrüstung.
Den grünen Fahrzeugwandel smart finanzieren: Mit Leasing rechnet es sich!
Im Bereich des Kommunal-Leasing müssen Leasingverträge ausgeschrieben werden, sobald der Schwellenwert von EUR 214.000,00 überschritten wird. Der Auftragswert entspricht der geschätzten Gesamtvergütung. "Dass dieser Wert bei der Anschaffung von bereits nur wenigen Fahrzeugen ganz schnell überschritten ist, liegt auf der Hand", erklärt Finanz-Experte Udo F. Mann, Geschäftsführer der FML Leasing aus Hamburg. Sein Tipp an die Kommunen: "Gemeinde oder Landkreis müssen sich im Vorwege über die Kosten klar sein und diese durchkalkulieren, um genau zu eruieren, wieviel E-Mobility anzuschaffen oder umzurüsten ist." Unabhängig, ob Umrüstung oder Neukauf, ist Leasing dabei eine alternative Finanzierungsmöglichkeit mit vielen Vorteilen, die bislang von Kommunen immer noch selten in Anspruch genommen wird. Und das, obwohl es in der Privatwirtschaft das Außenfinanzierungsinstrument Nr. 1 in Deutschland ist.
Fazit: Frühe Planung und flexible Finanzierung helfen bei der Umsetzung der Clean Vehicles Directive und lassen Raum für weitere Investitionen
Für Kommunen und Landkreise lohnt sich die Umsetzung der Clean Vehicles Directive über Leasing oder Mietkauf zu finanzieren. Damit werden vorhandene Haushaltgelder geschont und stehen so ggf. für andere, nicht leasingfähige Investitionen zur Verfügung. Des Weiteren wird die finanzielle Belastung auf monatliche Leasingraten reduziert, so dass sie sich über die gesamte Laufzeit verteilt. Dies erhöht die wirtschaftliche Flexibilität der Kommune und schafft eine größere Unabhängigkeit in Bezug auf andere Investitionsentscheidungen.
Somit ist die Umrüstung und Finanzierung mittels Leasings aktuell die sicherste und kostenschonendste Lösung, um die CVD zu erfüllen. Ob Leasing, Mietkauf, Kauf oder Umrüstung - welche Finanzierungsform für die jeweilige Kommune am wirtschaftlichsten ist, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen, dem aktuellen Förderumfeld und den geplanten Einsatzbereichen ab.
Um Kommunen bei der Umsetzung der CVD zu entlasten, stehen zahlreiche Förderprogramme und Beratungsangebote bereit. Sie unterstützen sowohl die Neuanschaffung als auch die kostengünstigere Umrüstung bestehender Fahrzeuge - von batterieelektrischen Pkw bis hin zu auf Brennstoffzelle umgerüsteten Lkw oder Bussen.
Förderprogramme im Überblick (Auswahl):
-BMDV-Förderprogramme für alternative Antriebe und Infrastruktur zu finden unter Link
-BALM (KsNI-Programm): Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Tank-/Ladeinfrastruktur unter Link
-eaD - Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands: Orientierung zu Beratungs- und Förderangeboten auf Landesebene zu finden unter LinkWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die FML Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG aus Hamburg ist eine inhabergeführte Leasinggesellschaft, die mittelständische Unternehmer bei herstellerunabhängigen Investitionsfinanzierungen berät, um damit zum langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ihrer Kunden beizutragen. Getreu dem Motto FML - "Flexibler mit Leasing" bietet das Unternehmen auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene, persönliche Beratung sowie langjährige Branchenkompetenz. Die FML finanziert Leasingobjekte in den Bereichen Maschinen, Landwirtschaft, Medizintechnik, Erneuerbare Energien, Schausteller, Energie & Umwelttechnik und Fahrzeuge (PKW, LKW, Oldtimer, E-Mobility). Das inhabergeführte Unternehmen mit Sitz in der Hamburger Speicherstadt wurde 1989 gegründet.
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Datum: 08.07.2025 - 10:00 Uhr
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